Verständigung auf Fonds „Deutsche Einheit“

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16. Mai 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Verständigung auf Fonds „Deutsche Einheit“

16. Mai 1990: Nach der sozialistischen Planwirtschaft fehlt es in der DDR an allen Ecken und Enden. In der Staatskasse klafft ein riesiges Loch. Bundeskanzler Helmut Kohl und die Regierungschefs der Bundesländer vereinbaren deshalb den „Fonds Deutsche Einheit“.

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Gebündelte D-Mark-Noten mit schwarz-rot-goldener Schnur umwickelt.

Erschaffung des Fonds Deutsche Einheit zur Finanzierung der Einheit

Foto: ullstein bild

115 Milliarden DM Finanzhilfe

Wie lassen sich die Haushaltsdefizite der DDR angemessen auf Bund, Länder und Kommunen verteilen? Am Vortag hat sich Bundesfinanzminister Theo Waigel mit den Länderfinanzministern auf einen Weg geeinigt: Für eine Übergangszeit bis 1994 soll der Fonds „Deutsche Einheit“ den Angleichungsprozess Ostdeutschlands finanziell unterstützen. Das Finanzpaket fügt sich in den Prozess der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion ein.

Der Fonds hat zum Start ein Gesamtvolumen von 115 Milliarden DM. Davon übernimmt der Bund 20 Milliarden DM aus Einsparungen, 95 Milliarden DM nimmt er an Krediten auf. Die Lasten tragen je zur Hälfte Bund und Länder (gemeinsam mit den Gemeinden).

Spätere Aufstockungen erhöhen den Betrag auf gut 160 Milliarden DM. Das Finanzpaket zielt unter anderem darauf ab, die Kosten der Deutschen Einheit zu tragen, die Veränderung der DDR hin zur Sozialen Marktwirtschaft voranzutreiben und die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland anzugleichen.

Sondervermögen des Bundes

Eines ist allen Beteiligten klar: Eine direkte Eingliederung Ostdeutschlands in die bestehenden Ausgleichsmechanismen zwischen den alten Bundesländern wird auf Jahre nicht möglich sein. Dazu sind die Unterschiede bei der Finanzkraft zu groß. Die Integration in den westdeutschen Länderfinanzausgleich hätte auch unübersehbare Risiken und Mehrbelastungen für die Haushalte der alten Länder bedeutet.

Stattdessen entsteht der Fonds „Deutsche Einheit“ als Sondervermögen des Bundes für einen Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren zwischen 1990 und 1994. Der Fonds wird am 25. Juni 1990 offiziell beschlossen und tritt am 30. Juni in Kraft: einen Tag vor dem Start der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

Insgesamt erhalten die neuen Länder von 1990 bis 1994 über den Fonds 82,2 Milliarden Euro. Es sind nicht zweckgebundene Leistungen, von denen 40 Prozent den Kommunen zugutekommen.

1995 wird der Fonds „Deutsche Einheit“ vom Solidaritätspakt I abgelöst. Die fünf neuen Bundesländer werden in den gesamtdeutschen Finanzausgleich integriert.