Unterzeichnung des Einigungsvertrages

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31. August 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Unterzeichnung des Einigungsvertrages

31. August 1990: Im Berliner Kronprinzenpalais unterzeichnen Bundesinnenminister Schäuble und DDR-Staatssekretär Krause den deutsch-deutschen Einigungsvertrag. Ein 900-seitiges Werk, das die Details der Wiedervereinigung regelt und etliche Übergangsvorschriften enthält.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause beim Austausch der Urkunden des 'Vertrages zur Herstellung der Einheit Deutschlands' (Einigungsvertrag) im Kronprinzenpalais.

Unterzeichnung Einigungsvertrag

Foto: Bundesregierung/Lehnartz

Der zweite Staatsvertrag

Nach dem Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ist der Einigungsvertrag der zweite Staatsvertrag, den die Bundesrepublik und die DDR im Vorfeld der Wiedervereinigung schließen. Seit dem 6. Juni 1990 haben die Delegationen unter Leitung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause verhandelt. Letzte Einzelheiten mussten sie noch in der Nacht vor der Unterzeichnung klären.

Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland." Es folgen Regelungen zu allen Lebensbereichen - bis hin zu den Kehrbezirken der Bezirksschornsteinfeger.

Hauptstadt: Berlin

Das umfangreiche Werk enthält auch Übergangsregelungen. Sie betreffen die Verteilung der Umsatzsteuererlöse, die Verwaltungshilfe für die neuen Länder, die Kulturförderung, das Rundfunkwesen und vieles mehr.

Artikel 1, Absatz 2 legt fest, dass Berlin die Hauptstadt Deutschlands sein soll. Über die Frage des Parlaments- und Regierungssitzes soll erst nach der Wiedervereinigung entschieden werden. Der nächste Absatz lautet: "Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag." Der Tag der Wiedervereinigung soll also den 17. Juni ablösen, der bis dahin in der Bundesrepublik "Tag der Deutschen Einheit" war - in Erinnerung an die gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstandes in Ostberlin und der DDR am 17. Juni 1953.