Lösung für KfW-Förderung steht

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Energieeffiziente Gebäude Lösung für KfW-Förderung steht

Die Bundesregierung hat zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW eine Lösung gefunden: Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, sollen genehmigt werden. Für diejenigen, die dies nicht geschafft haben, werden über Anschlussförderoptionen Alternativen gefunden.

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Foto zeigt ein Neubaugebiet

Der Effizienz-Haus-55-Standard hat sich im Neubau als Standard durchgesetzt. 

Foto: imago images/Westend61

Mit dem vereinbarten weiteren Verfahren anlässlich des vorläufigen Förderstopps stellt die Bundesregierung die für Antragsteller wichtige Rechts- und Planungssicherheit wieder her. Sie adressiert den Vertrauensschutz und federt soziale Härten bestmöglich ab.

Vorläufiger Stopp der BEG

Die Bewilligung von Anträgen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) der staatlichen KfW-Bank wurde am 24. Januar mit sofortiger Wirkung  mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Dieser Schritt war angesichts der zuletzt extrem gestiegenen Antragszahl leider unumgänglich.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umgesetzte Bundesförderung für effiziente Gebäude von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, etwa der Heizungstausch.

EH55 ist im Neubau längst Standard

Der EH55-Standard hat sich im Neubau als Standard durchgesetzt. Daher wurde im November 2021 ein Ende der EH55-Förderung mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. Das angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Durch den extremen Anstieg von Förderanträgen allein im Januar 2022 sind die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die BEG zur Verfügung stehenden Mittel der KfW von fünf Milliarden Euro bereits ausgeschöpft gewesen. Die KfW musste die BEG daher mit sofortiger Wirkung stoppen.

Ziel: Klimapolitisch und ganzheitlich orientieren

Die Bundesregierung hat ihre im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zur Energie- und Klimapolitik sowie zur Wohnungsbaupolitik im Blick. Deswegen soll die Gebäudeförderung hinsichtlich ihres Klimaschutzbeitrags und im Lichte des Koalitionsvertrags geprüft und sodann weiterentwickelt werden. Es geht darum, eine klimapolitisch, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit Blick auf eine hohe Fördereffizienz, das heißt eine möglichst hohe Einsparung von CO2-Emissionen mit den vorhandenen Mitteln, wird ein zentraler Fokus künftig auf der Bestandssanierung liegen.

Keine Liquiditätslücken für baureife Projekte

Um angesichts der ausgelaufenen Neubauförderung keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW zudem ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Darüber hinaus diskutiert die Bundesregierung ein neues Programm für Neubauten, welches Bauen mit nachhaltigen Baustoffen und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche ins Zentrum stellt.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Die Bundesregierung nimmt das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, jährlich 100.000 Sozialwohnungen zu fördern, sehr ernst. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird künftig aber nicht über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude erfolgen, sondern über andere Förderinstrumente. Die Bundesregierung arbeitet aktuell mit Hochdruck an deren optimaler Ausgestaltung und wird zeitnah darüber informieren.