Die DDR-Treuhandanstalt konstituiert sich

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16. Juli 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Die DDR-Treuhandanstalt konstituiert sich

16. Juli 1990: In Ostberlin konstituiert sich die DDR-Treuhandanstalt. Sie übernimmt als neue Eigentümerin die rund 8.500 ehemals „volkseigenen Betriebe“. In diesen Betrieben arbeiten noch mehr als vier Millionen Menschen.

2 Min. Lesedauer

Eingang der Treuhandanstalt

Konstituierung Treuhandanstalt

Foto: ullstein bild - Rieth

Von Gohlke zu Rohwedder

Grundlage bildet das Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Das Gesetz hebt die alte Regelung auf, wonach die Anstalt noch der Volkskammer unterstellt und nicht zu Eingriffen in die Geschäftsführung von Unternehmen berechtigt war.

Auf Grundlage des Staatsvertrags zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, den die neue Regierung am 18. Mai 1990 geschlossen hatte, weist das Treuhandgesetz über die Wiedervereinigung hinaus. Es unterstellt die neue Anstalt der Regierung – bis zum 3. Oktober 1990 zunächst dem letzten Ministerrat der DDR, anschließend der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.

Erster Präsident der Treuhandanstalt wird Reiner Maria Gohlke, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundesbahn. Als er nach wenigen Monaten zurücktritt, übernimmt der Vorsitzende im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Hoesch AG.

Riesiger Aufgabenberg

Die Aufgabe der Treuhandanstalt ist riesig: Sie muss die Gesellschaften, die aus dem Volkseigentum entstanden sind, auf den Wettbewerb des Marktes vorbereiten. Viele Betriebe sind ineffizient und müssen deshalb geschlossen werden. Erst nach und nach zeigt sich, wie marode die DDR-Wirtschaft wirklich ist. Vielerorts sind die Uhren jahrelang, teilweise jahrzehntelang stehengeblieben. Die Pkw-Produktion ist dafür nur ein Beispiel, wenn auch das sinnfälligste.

Im ehemaligen "Haus der Elektrotechnik" am Berliner Alexanderplatz beginnt die Treuhandanstalt als „größter Konzern der Welt“ mit der "Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft" - so wie das Gesetz über die Treuhandanstalt es bestimmt. Die Vorläuferorganisation war am 1. März 1990 unter Ministerpräsidenten Hans Modrow noch mit ganz anderen Zielsetzungen geschaffen worden.

Die Treuhand beginnt, die Kombinate und Volkseigenen Betriebe in GmbHs oder Aktiengesellschaften umzuwandeln. In jedem Einzelfall muss die Anstalt entscheiden, wie die Überlebenschancen der Betriebe einzuschätzen sind und mit wem sie kooperieren könnten. Leitlinie bildet die von Rohwedder geprägte Formel "schnelle Privatisierung, entschlossene Sanierung, behutsame Stilllegung".

Die Treuhandanstalt startet allerdings, wie sich später herausstellen wird, mit einer grandiosen Fehleinschätzung. Ihre Chefs rechnen mit einem Industrievermögen der DDR von etwa 600 Milliarden DM. Als die Treuhandanstalt Ende 1994 ihre Arbeit beendet, belaufen sich ihre Schulden auf rund 250 Milliarden DM. Die Wettbewerbsfähigkeit der DDR-Wirtschaft und damit der Wert des DDR-Vermögens sind durchgängig, auch im Westen, überschätzt worden.