10. Mai 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit
10. Mai 1990: Die Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland beschließt die Anerkennung der DDR-Schulabschlüsse, die zu einem Hochschulstudium berechtigen.
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Gespräche über Bildungszusammenarbeit
Die Abizeugnisse sind in Sichtweite: Viele Abiturienten aus der DDR streben die Aufnahme eines Studiums an einer Universität in Nord-, Süd- oder Westdeutschland an. Unter der Nummer 908 der Beschluss-Sammlung der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlichen die Kultusminister der Bundesländer am 10. Mai 1990 die Voraussetzungen zur "Zulassung von Hochschulzugangsberechtigten aus der DDR an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“.
Bereits kurz nach dem Fall der Mauer im Herbst 1989 hatte die Kultusministerkonferenz Kontakt mit der DDR-Regierung Modrow aufgenommen. Es kam zu ersten Gesprächen – vor allem mit dem DDR-Kulturminister Dietmar Keller. Allerdings war auch für die Kultusminister bereits Anfang 1990 absehbar, dass auf dem Gebiet der DDR nach der Wiedervereinigung Deutschland die Bundesländer wiedererrichtet würden. Mit ihnen wollte man dann auch im Rahmen der KMK zusammenarbeiten.
Nach der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 kam Dynamik in den Einigungsprozess. Auch in der Bildungsverwaltung bestand Handlungsdruck. In der Zeit vor und kurz nach den Ereignissen vom Herbst 1989 ging es vorrangig um Fragen der Übersiedler. Jetzt zwang die gewonnene Freizügigkeit der DDR-Bevölkerung vor allem zu einer schnellen Lösung bei der Hochschulzulassung für Studienbewerber aus der DDR an westdeutschen Hochschulen.
An der Sondersitzung der KMK in Bonn nehmen auch Vertreter der neuen DDR-Regierung de Maiziére teil. Das Ergebnis ist eine rasche und großzügige Übergangsregelung.
Artikel 37 Einigungsvertrag - Bildung
Die weitere Zusammenarbeit mit der DDR-Regierung soll dann in der neu gebildeten deutsch-deutschen Bildungskommission und der deutsch-deutschen Kulturkommission stattfinden. Die Arbeit dieser Gremien wird jedoch bald vom Abschluss des deutsch-deutschen Einigungsvertrages überholt.
An dessen Ausarbeitung für den Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich wirken auch Vertreter der Kultusministerkonferenz mit. Der Artikel 37 des Einigungsvertrages ist der Bildung gewidmet. In Absatz 1 heißt es: „In der Deutschen Demokratischen Republik erworbene oder staatlich anerkannte schulische, berufliche und akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in dem in Artikel 3 genannten Gebiet weiter. In dem in Artikel 3 genannten Gebiet oder in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) abgelegte Prüfungen oder erworbene Befähigungsnachweise stehen einander gleich und verleihen die gleichen Berechtigungen, wenn sie gleichwertig sind.“
Der Einigungsvertrag sieht vor, dass die neuen Länder bei der Neugestaltung ihres Schulwesens das Hamburger Abkommen und die weiteren einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz als Basis nehmen sollen.
Am 6. Dezember 1990 treten die neuen Länder auf der 251. Plenarsitzung in Berlin der Kultusministerkonferenz bei und sind fortan gleichberechtigte Mitglieder.