Bund-Länder-Finanzen neu geregelt

Bundesrat stimmt Reformpaket zu Bund-Länder-Finanzen neu geregelt

Mehr Geld für die Länder, mehr Kompetenzen für den Bund: Das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat nach dem Deutschen Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Einigung sieht vor, dass der Bund die Länder ab 2020 mit jährlich gut 9,7 Milliarden Euro unterstützt.

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Euro-Geldscheine mit schwarz-rot-goldener Banderole

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist eine der größten Reformen der laufenden Legislaturperiode.

Foto: Imo/photothek.net

Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden neu geregelt: Das Reformpaket sieht vor, den Ländern künftig mehr Geld zuzuweisen und dem Bund mehr Kompetenzen einzuräumen. Die Bundesländer werden ab 2020 jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro entlastet. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte – etwa in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen. Teil des Gesamtpakets ist auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Bundesautobahnen.

230 Millionen mehr als geplant

Das Paket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschreibt nicht nur die größte Reform der laufenden Legislaturperiode, sondern auch die komplizierteste. Das Grundgesetz muss geändert werden. Hinzu kommen Begleitgesetze, die die Einzelheiten regeln.

Kern der vereinbarten Reform ist, dass der Bund den Ländern von 2020 an jährlich zusätzlich 9,751 Milliarden Euro überweist. Das sind noch einmal 230 Millionen Euro mehr, als der Bund in der ursprünglichen Einigung vom 14. Oktober zugesagt hatte. Grund dafür ist die aktualisierte Steuerschätzung für die kommenden Jahre.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Haushalt um diese Milliarden zusätzlich belastet wird. Denn: Einige Zahlungen, die der Bund heute schon leistet, sind in der neuen Summe enthalten, etwa die Überweisungen für den 2019 auslaufenden Solidarpakt sowie zum Ausbau von kommunalen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mehr Kompetenzen für den Bund

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So soll es ab 2021 eine Bundesgesellschaft geben, die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündelt und Reibungsverluste beseitigt. Geplant ist außerdem ein bundesweiter Online-Portalverbund, der Bürgern einen einheitlichen Zugriff auf alle Verwaltungsangebote ermöglicht.

Bremen und das Saarland erhalten zusätzliche Gelder des Bundes. Das wird im Grundgesetz verankert. Es geht um um Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich ab 2020. Beide Länder müssen dafür "Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft" ergreifen.