Aus Bezirken sollen Länder werden

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3. Mai 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Aus Bezirken sollen Länder werden

3. Mai 1990: In Ostberlin nennt DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière den 1. Januar 1991 als Termin für die Wiedereinführung der Länder in der DDR. Damit soll die Länderstruktur wieder hergestellt werden, die bis 1952 in der DDR bestand.

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Wunsch nach früheren Länderstrukturen

Bürgerrechtler und Demonstranten hatten sich schon seit November 1989 bei den Leipziger Montagsdemonstrationen für die früheren Länder stark gemacht. Insbesondere die grün-weiße sächsische Fahne war neben Spruchbändern und Deutschlandfahnen zu sehen. Unübersehbar war die Sachsenfahne auch bei der Rede von Bundeskanzler Helmut Kohl am 19. Dezember vor der Ruine der Dresdner Frauenkirche.

Auf dem Sonderparteitag der CDU am 15. und 16. Dezember 1989 wehen bereits die Fahnen in den Farben der aufgelösten Länder. De Maizière verfolgt als Parteivorsitzender der Ost-CDU ein föderales Programm und macht sich für die Einführung der früheren Länder in der DDR stark. Seine Begründung: „Diese Länder waren in der sowjetischen Besatzungszone und in der jungen DDR die historisch gewachsenen, territorialen Einheiten. Ihre Traditionen hatten damals den Landesregierungen Würde und Autorität verliehen“. Dies seien auch die Hauptgründe für die Zerschlagung gewesen. Sie hätten dem konsequenten Zentralismus im Staatsaufbau entgegengestanden, so de Maizière.

Sichtbare Zeichen: Die Fahnen der früheren Länder

Derweil gibt es insbesondere im Süden der DDR Bestrebungen, die geltenden Bezirksstrukturen zu verlassen und sich zu Ländern zusammenzutun. Die Runden Tische in den Bezirken Dresden, Leipzig und Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) koordinieren bereits die Bildung eines Staates Sachsen.

Der Wille zu den Länderstrukturen von 1952 ist auch in anderen Landesteilen unübersehbar. Häufig wehen die Fahnen von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

Am 22. Juli 1990 beschließt die erste freigewählte Volkskammer mit Zweidrittelmehrheit das Ländereinführungsgesetz. Nicht erst am 1. Januar 1991, sondern bereits mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 entstehen die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Die wiedergegründeten Länder Sachsen und Thüringen führen die alte Bezeichnung „Freistaat“ wieder ein. Ostberlin wird mit der Westhälfte Berlins vereinigt.