Gedenken an Opfer vom 17. Juni 1953

Volksaufstand in der DDR Gedenken an Opfer vom 17. Juni 1953

Am 68. Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR hat die Bundesregierung der Opfer gedacht. Kanzleramtsminister Helge Braun würdigte den Mut der Menschen damals und sieht den 17. Juni 1953 als wichtiges Datum der deutschen Erinnerungskultur.

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17. Juni 1953

Gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (rechts), gedachte Kanzleramtsminister Helge Braun den Opfern des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953.

Foto: picture alliance/dpa

Die Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum 68. Jahrestag fand am Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 auf dem Friedhof Seestraße in Berlin statt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nahmen in diesem Jahr keine weiteren Gäste an der Zeremonie teil.

„Der 17. Juni 1953 bleibt unvergessen“

In seiner Rede würdigte der Kanzleramtsminister die Freiheitsbewegung vom 17. Juni 1953. „Aus Unmut wurde ein Lauffeuer“ schilderte Braun den Beginn der Aufstände. Diese wurden allerdings bald mit Hilfe von Panzern der Sowjetarmee blutig niedergeschlagen. Mehr als 100 Menschen kamen dabei ums Leben, genaue Todeszahlen sind bis heute nicht bekannt. Allerdings wurden bis Ende Juli 1953 in der DDR im Zusammenhang mit dem Volksaufstand fast 13.000 Personen verhaftet.

„Wir erkennen in Dankbarkeit, dass das Geschehen des 17. Juni 37 Jahre später in einer friedlichen Revolution der Bürgerinnen und Bürger der DDR, dem Mauerfall und historischem Glück im friedlichen Feuerwerk der Wiedervereinigung sein Ziel erreicht hat. Der Wille zur Freiheit und Selbstbestimmung hat gesiegt“, würdigte Braun die Ereignisse. „Ohne den Mut und die Zielstrebigkeit, die die Bürgerinnen und Bürger 1989 unter erneutem Einsatz ihres Lebens auf den Straßen der ostdeutschen Städte aufgebracht haben, wäre das nicht möglich gewesen.“

Kampf war nicht vergebens

Braun betonte, dass das Feuer des 17. Juni nicht erloschen sei sondern auch heute weiter brenne, „in unserem demokratischen Gemeinwesen, in Ausübung und in hoher Wertschätzung der Freiheit, für die die Aufständischen am 17. Juni noch zunächst vergebens gekämpft hatten.“

Mit Blick auf die Aufstände vom 17. Juni verdeutlichte er, dass wir heute die Freiheit haben, unseren Weg in eigener Verantwortung zu wählen. „Und jeder darf seine Meinung äußern und einbringen. Wir müssen keine Unterdrückung und keine Panzer fürchten. Den Wert der Demokratie kann man gar nicht hoch genug schätzen. Für sie müssen wir uns einsetzen, für ihren Erhalt aktiv kämpfen, gegen extremistische oder totalitäre Kräfte, gleichgültig, ob von rechts oder links, innen oder außen.“

Wertschätzung der Zeitzeugen

Berlins Regierender Bürgermeister Müller gedachte in seinem Grußwort der Opfer des Aufstandes und dankte der Erinnerungsarbeit der Vereinigung „17. Juni 1953“. Müller betonte: „Die Bedeutung der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen kann kaum überschätzt werden, gehören sie doch oft selbst zu jenen unerschrockenen Frauen und Männern, die sich den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Großbaustelle der Stalinallee anschlossen.“

Zum Gedenktag des Volksaufstandes 1953 in der ehemaligen DDR

Nicht einmal vier Jahre nach ihrer Gründung steht die DDR kurz vor ihrem Ende: Eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machen die Menschen unzufrieden. Die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt.
Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelingt es dem SED-Regime, den Aufstand niederzuschlagen – und damit die Rufe nach freien Wahlen und einer Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken.

Bedeutender Tag seit 1953
Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum gesetzlichen Feiertag. Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.

Entscheidend für die Geschichte
Der Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft tritt, erklärt den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit, zum staatlichen Feiertag. Der 17. Juni bekommt den Status eines Gedenktages. Der Feiertag wird aufgehoben. Auch wenn der 17. Juni kein Feiertag mehr ist: Der Aufstand in Ost-Berlin und der DDR gehört zu den prägendsten und bedeutendsten Ereignissen der jüngeren deutschen Geschichte. Ohne ihn lässt sich die deutsche Geschichte der vergangenen Jahrzehnte nicht erklären.
Die Fluchtbewegung in den Folgejahren, die "Abstimmung mit den Füßen", lässt sich ebenso wenig nachvollziehen wie der Bau der Mauer, die systematische Verfolgung Andersdenkender, die Proteste gegen das Regime oder die Friedliche Revolution. Schon deshalb muss der 17. Juni ein Gedenktag bleiben. Aber auch, weil er das Bewusstsein dafür schärft, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten.