Verhandlungen über den Einigungsvertrag beginnen

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6. Juli 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Verhandlungen über den Einigungsvertrag beginnen

Einheit in Sicht: Nur wenige Tage nach Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion starten die beiden deutschen Staaten in Ostberlin ihre Gespräche über den Vertrag zur Herstellung der Deutschen Einheit.

2 Min. Lesedauer

Gesprächsrunde zum 2. Staatsvertrag im Gebäude des Ministerrates (u.a. mit Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern; Lothar de Maiziere, Ministerpräsident der DDR und Günther Krause).

Beginn der Verhandlungen zum Einigungsvertrag

Foto: Bundesregierung/Lehnartz

Aus zwei mach eins!

Mit dem Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion hat die DDR bereits große Teile der Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik übernommen. Die D-Mark ist seit einer Woche die gemeinsame deutsche Währung.

Damit ist aber noch nicht abschließend geklärt, wie eine künftige staatliche Ordnung aussehen soll. Das Grundgesetz der Bundesrepublik bietet zwei Möglichkeiten, die Einheit herzustellen: Nach Artikel 23 können "andere Teile Deutschlands" dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die zweite Variante bietet Artikel 146: Danach kann eine neue, gesamtdeutsche Verfassung das Grundgesetz ablösen.

Bereits vor Beginn der Verhandlungen ist der Weg klar formuliert - die Deutsche Einheit soll über den Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes erfolgen. Dies ermöglicht einen raschen Beitritt der DDR. Es ist Ministerpräsident Lothar de Maizière, der für diesen zweiten Staatsvertrag den Namen "Einigungsvertrag" vorschlägt.

Teilung durch Teilen überwinden

De Maizière zeigt sich zum Auftakt der Verhandlungen überzeugt, dass dieser Tag einmal in die Geschichte Deutschlands und Europas eingehen werde. Die DDR sei bereit und entschlossen, die staatliche Einheit nach über 40 Jahren der Teilung durch einen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zu vollenden. In den Verhandlungen gehe es darum, eine Balance herzustellen zwischen dem, was auf beiden Seiten in mehr als 40 Jahren unterschiedlich gewachsen sei. Die Teilung sei nur durch Teilen zu überwinden. Dies gelte insbesondere für die Regelung der finanziellen Beziehungen und des Finanzausgleichs.

Verhandlungsführer sind Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der Parlamentarische Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR, Günther Krause. Schäuble betont, man sei nicht Verhandlungsgegner, sondern Partner, "die gemeinsam die deutsche Einheit verwirklichen wollen".

Beide Seiten sind entschlossen, die Verhandlungen schnell zu einem Ergebnis zu führen. Dabei gibt es jedoch etliche wichtige Fragen zu klären. Welche soll die künftige gemeinsame Hauptstadt sein? Welche Symbole sollen für das vereinte Deutschland stehen? Wie werden Schulden und weitere Finanzfragen behandelt? Klärungsbedarf gibt es unter anderem auch über den weiteren Umgang mit den Stasi-Akten, dem SED-Parteivermögen und vermögensrechtliche Fragen - etwa beim Thema Enteignungen.

Bereits am 1. August 1990 werden in einer zweiten gemeinsamen Runde Eckpunkte verhandelt und ein erster Vertragsentwurf erstellt. Am 23. August stimmt die Volkskammer für den Beitritt der DDR zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes gemäß Artikel 23. Die beiden Verhandlungsführer Wolfgang Schäuble und Günther Krause unterzeichnen am 31. August im Ostberliner Kronprinzenpalais den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (kurz: Einigungsvertrag) - nach nur vier Spitzengesprächen, aber zuletzt nächtelangen Sitzungen. Einen Monat später wird dieser zweite Staatsvertrag in beiden deutschen Parlamenten - Bundestag und Volkskammer - mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit ratifiziert, am 3. Oktober 1990 tritt er in Kraft.

In neun Kapiteln und 45 Artikeln regelt das Vertragswerk auf rund 1.000 Seiten die Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 .