„Deutschlandvertrag“ soll außer Kraft treten

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27. September 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit „Deutschlandvertrag“ soll außer Kraft treten

27. September 1990: Wenige Tage nach dem Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt soll bald auch der „Deutschlandvertrag“ der Geschichte angehören – so vereinbaren es die Westmächte mit der Bundesrepublik.

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Unterschriften des am 26. Mai 1952 unterzeichneten Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag).

Deutschlandvertrag tritt außer Kraft

Foto: Bundesregierung/Reineke

Mehr Souveränität für die Bundesrepublik

"Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" , so lautet der eigentliche Titel. Gebräuchlich war aber die prägnante Bezeichnung „Deutschlandvertrag“. Unterzeichnet wurde der völkerrechtliche Vertrag 1952 von den drei westlichen Alliierten – Frankreich, Großbritannien, USA – und der Bundesrepublik Deutschland.

Er räumte den Westmächten zwar weiterhin besatzungsrechtliche Vorbehalte ein, löste gleichzeitig aber den Besatzungsstatus ab, der bis dahin galt, und gab der Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“. 1955 trat er in leicht abgeänderter Fassung in Kraft. Für den Westen endete damit die unmittelbare Nachkriegszeit.

Volle Souveränität für das vereinte Deutschland

Erst im Jahr der Wiedervereinigung geben die Westmächte komplett ihre Rechte über „Deutschland als Ganzes und Berlin“ komplett auf.

In einer Vereinbarung vom 27. und 28. September wird festgehalten, dass der Deutschlandvertrag nach Unterzeichnung des 2+4-Vertrages außer Kraft treten soll. So geschieht es am 1. Oktober : Deutschland erhält seine volle Souveränität zurück. Ein wichtiges Zeichen in der Anfangsphase des gesamtdeutschen Vereinigungsprozesses.

Endgültig endet die Truppenstationierung am 1. August 1994 mit dem Abzug der letzten Sowjettruppen aus Berlin.