Volkskammer verbietet Vernichtung von Millionen Stasi-Akten

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'Stasi-Akten'

Volkskammer gegen Vernichtung Stasi-Akten

Foto: picture-alliance/akg-images

Sicherung der Daten des ehemaligen MfS

Der Bezeichnung des Gesetzes ist sperrig, doch seine Bedeutung ist hoch: "Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit". Der Volkskammerbeschluss regelt erstmals die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die die Stasi gesammelt hat.

Für viele Menschen in der DDR ist es ein sehr wichtiges Gesetz. Denn die Staatssicherheit hatte seit ihrer Gründung 1950 ein nahezu allumspannendes Netz der Bespitzelung aufgebaut. Sie sammelte rund sechs Millionen personenbezogene Akten, darunter Briefe und Mitschnitte von Telefongesprächen.

Bei der Besetzung des Hauptsitzes der Stasi der Ostberliner Normannenstraße hatten die Demonstranten feststellen müssen, dass die Stasi viele dieser Akten bereits vernichtet hatte. Aber eben längst nicht alle.

Am 19. Februar 1990 forderte der Runde Tisch noch, alle elektronischen Datenträger der Staatssicherheit zu vernichten - auch aus Angst, dass sie von anderen Geheimdiensten benutzt werden könnten. Doch schon bald setzt ein Umdenken ein.

Politische, historische und juristische Aufarbeitung

Im Juli 1990 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf in die Volkskammer eingebracht. Ziel ist es, "die politische, historische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit zu gewährleisten und zu fördern".

In einer bewegenden Debatte wirbt der Vorsitzende des Volkskammer-Sonderausschusses , Joachim Gauck, um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Er werde "Gesundungsprozesse dieser Gesellschaft befördern". Gauck weiter: "Bei diesen Gesundungsprozessen wird es, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Schmerzen geben, und diese Schmerzen sind unvermeidbar."

Die Abgeordneten verabschieden das Gesetz in der Volkskammer bei nur einer Gegenstimme und bei wenigen Stimmenthaltungen.

Allerdings gibt es seitens der Bundesregierung Einwände. Sie betreffen vor allem die rund zwei Millionen Stasi-Personendossiers, die die Stasi über Bundesdeutsche angelegt hatte. Werden deren verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrechte verletzt, und müssten diese Akten daher nicht zeitnah vernichtet werden? Die westdeutsche Innenministerkonferenz schafft per Beschluss eine Rechtslage, die es erlaubt hätte, mit dem Tage der Wiedervereinigung zumindest alle Abhörprotokolle zu vernichten.

Zusatzklausel zum Einigungsvertrag

Doch die Befürworter des Gesetzes setzen sich nicht nur in der Volkskammer durch. Unter Vermittlung Gaucks erreichen sie auch eine Zusatzklausel zum Einigungsvertrag. Die Unterhändler Wolfgang Schäuble und Günther Krause vereinbaren sie am 18. September. Sie legt fest, dass der Bundestag nach der Wiedervereinigung ein Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten schaffen muss. Die Bundesregierung wird verpflichtet, einen "Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR" einzusetzen, den noch die Volkskammer nominieren soll.

Und so geschieht es: Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung, beruft die Bundesregierung Joachim Gauck zum Sonderbeauftragten. Der Ministerrat hat ihn mit breiter Zustimmung der Volkskammer vorgeschlagen. Die Aufarbeitung dieses "unheimlichen Erbes" der DDR, wie Gauck es einmal genannt hatte, kann endlich beginnen.

Das entsprechende Gesetz – das Stasi-Unterlagen-Gesetz – verabschiedet der Deutsche Bundestag ein gutes Jahr später, am 14. November 1991.