Ziel: Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

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20. März 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Ziel: Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

20. März 1990: Das Bundeskabinett beschließt, der DDR eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion anzubieten. Sie soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Vorbereitungen laufen mit Hochdruck.

1 Min. Lesedauer

Kabinettsitzung unter Leitung von Bundeskanzler Helmut Kohl im Kanzleramt.

Bundesregierung schlägt Währungsunion vor

Foto: Bundesregierung

Handlungsbedarf

„Kohl hat keine Wahl“, titeln die Tageszeitungen an diesem 20. März 1990. Der Slogan „Kommt die D-Mark nicht nach hier, gehen wir zu ihr“ ist schon lange keine leere Drohung mehr. Die Zahl der DDR-Bürger, die abwandern, wächst von Monat zu Monat. Allein im Januar sind mehr als 70.000 Menschen in die Bundesrepublik gezogen. Auch deshalb wirbt Bundeskanzler Helmut Kohl für die Währungsunion. Für ihn geht es bei der Frage nach dem wirtschaftlichen Neuaufbau der DDR um „die selbstverständliche Hilfe zur Selbsthilfe“.

Die Verhandlungen beginnen

Zwei Tage nach den ersten freien Wahlen in der DDR beschließt das Bundeskabinett in Bonn nun, der DDR die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion anzubieten. Der Kanzler drückt bei den Verhandlungen aufs Tempo: Noch vor den DDR-Kommunalwahlen am 7. Mai – genau ein Jahr nach der gefälschten Kommunalwahl – soll die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion im Grundsatz beschlossen sein.

Mit Erfolg: Bereits am 18. Mai können die beiden Finanzminister Walter Romberg und Theo Waigel den Staatsvertrag unterzeichnen. Und nach weniger als zwei Monaten tritt die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli tatsächlich in Kraft – ein wichtiger Schritt für den weiteren Einigungsprozess und für die Menschen der DDR. Die D-Mark wird zu ihrem Zahlungsmittel.

Zeichen genug, um die Massenabwanderung zu bremsen?

In der Sitzung am 20. März beschließt das Kabinett zugleich, dass es ab 1. Juli keine Notaufnahmeverfahren mehr für DDR-Bürger in die Bundesrepublik geben soll. Regelte das Notaufnahmegesetz bis dato die Aufnahme von Flüchtlingen aus der DDR und Ost-Berlin, müssen sich DDR-Bürger von da an vor einem Umzug eigenverantwortlich um Wohnung und Arbeit kümmern. Sie erhalten auch kein Eingliederungsgeld und keine Fremdrente mehr. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: „Bei den Ländern und Kommunen werden Entlastungen eintreten, weil sich die Zahl der Übersiedler verringern wird.“