DDR-Regierung unterstellt Stasi-Akten dem Innenminister

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16. Mai 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit DDR-Regierung unterstellt Stasi-Akten dem Innenminister

16. Mai 1990: Die Regierung de Maizière überträgt dem Innenminister die Zuständigkeit für die Stasi-Akten. Eine Regierungskommission soll ihn beraten. Außerdem beschließt die Regierung, die Akten von der staatlichen Archivverwaltung und den Staatsarchiven in den Bezirken sichern und auswerten zu lassen.

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Der weitere Umgang mit den Stasi-Akten

Nach der Besetzung der Stasi-Zentrale in der Ostberliner Normannenstraße kommen Tag für Tag neue Meldungen über die Machenschaften der Stasi ans Tageslicht. Die Medien berichten täglich über die Verbrechen und die flächendeckende Bespitzelung. Eine Regelung für den Umgang mit den Akten wird unumgänglich.

Mit ihrem Beschluss vom 16. Mai beendet die Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière die Arbeit des Staatlichen Komitees zur Stasi-Auflösung, das am 8. Februar gebildet worden war. Die Verantwortung soll fortan Innenminister Peter-Michael Diestel übernehmen. In die Regierungskommission, die ihn beraten soll, beruft Diestel sechs Tage später neben einigen Theologen und Juristen auch prominente SED-Dissidenten wie Stefan Heym und Walter Janka.

Die Sicherung und Auswertung der MfS-Unterlagen will die Regierung de Maizière der staatlichen Archivverwaltung und den Staatsarchiven in den Bezirken übertragen. Sie sollen nur die Akten aufbewahren, das für die Rehabilitierung der Opfer, die Verfolgung von Straftaten sowie die politische und wissenschaftliche Aufarbeitung notwendig erscheinen. Die personenbezogenen Unterlagen bleiben damit weiterhin gesperrt.

Sofort kritisieren die Bürgerkomitees die Beschlüsse, weil sie in der staatlichen Archivverwaltung eine erhebliche Anzahl ehemaliger MfS-Mitarbeiter vermuten. Außerdem befürchten sie, dass die Weitergabe von Akten an die Ministerien und Staatsanwaltschaften zum Verlust von Stasi-Unterlagen führen könnte. Doch der Innenminister will den Einfluss der Bürgerkomitees beschränken. Dass es am Ende anders kommt, als Diestel möchte, ist der Arbeit der Volkskammer zu verdanken.

Gauck leitet Sonderausschuss

Als weiteres Gremium ist ein Sonderausschuss der Volkskammer zur Kontrolle des Auflösungsprozesses des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) beziehungsweise seiner Nachfolgeorganisation, dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) vorgesehen. Es konstituiert sich am 21. Juni; Vorsitzender wird Joachim Gauck von Bündnis 90.

Der Sonderausschuss arbeitet maßgeblich am „Gesetz zur Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“ mit. Die Stasi hatte Dossiers über rund vier Millionen Ostdeutsche und zwei Millionen Westbürger angelegt. Außerdem will der Volkskammer-Ausschuss "Offiziere im besonderen Einsatz" (OibE) des Staatssicherheitsdienstes, die nach wie vor an leitenden Stellen in Staat und Wirtschaft tätig sind, ausfindig machen und ihre Entlassung zu erreichen.