Vorläufer der Treuhandanstalt entsteht

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1. März 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Vorläufer der Treuhandanstalt entsteht

1. März 1990: Der DDR-Ministerrat beschließt, alle Kombinate und volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften umzuwandeln und eine „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung von Volkseigentum“ einzurichten.

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Trabant-Werk "Sachsenring" - Produktion von Trabis

Umwandlung von Volkeigenen Betrieben in Kapitalgesellschaften

Foto: Bundesregierung/Lehnartz

Entflechtung von Kombinaten

Damit entsteht der Vorläufer der Treuhandanstalt. Wirtschaftsleitende Funktionen soll sie nicht ausüben. Vielmehr soll die Haupttätigkeit dieser "Ur-Treuhand" in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften bestehen.

Die Modrow-Regierung strebt zwar eine Sanierung der staatlichen Industriebetriebe an. Sie sollen aber als Volkseigentum der Allgemeinheit erhalten bleiben – durch treuhänderische Verwaltung. Zugleich gibt es aus den Reihen der Oppositionsgruppe „Demokratie jetzt“ Vorschläge, die dem Runden Tisch präsentiert werden. Sie sehen vor, DDR-Bürgern Anteilsrechte am Volkseigentum zu geben, sei es in Form von Optionsrechten oder von Gutscheinen für Investitionen.

Nach der freien Volkskammerwahl vom 18. März 1990 erhält die Privatisierung dann höhere Priorität in der "Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung von Volkseigentum".

Regierung de Maizière beginnt mit Privatisierung

Die Regierung de Maizière beginnt nach ihrem Antritt Mitte April mit der Rückübertragung von überwiegend kleineren Unternehmen, deren Eigentümer 1972 enteignet worden waren. Bis Juni 1990 kann diese Aufgabe erst zum kleinen Teil abgeschlossen werden.

Die eigentliche Treuhandanstalt entsteht durch das Treuhandgesetz , das die Volkskammer am 17. Juni 1990 beschließt und das Gesetz vom 1. März aufhebt.

Das "Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens", wie es offiziell heißt, tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Drei Ziele sind mit dem Gesetz verbunden:
- Die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen;
- die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen;
- Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen.

Am 1. Juli 1990 sind der Treuhandanstalt etwa 8.500 Betriebe mit über vier Millionen Beschäftigten unterstellt. Durch Entflechtung steigt die Zahl der Betriebe auf über 12.000 an.