Zielgerichtetes Vorgehen bei regionalen Ausbrüchen 

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Bund-Länder-Einigung Zielgerichtetes Vorgehen bei regionalen Ausbrüchen 

In den vergangenen Monaten ist es gelungen, die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Bund und Länder wollen auch in der Urlaubs- und Reisezeit die erzielten Erfolge sichern und haben dafür neue Beschlüsse gefasst.

1 Min. Lesedauer

Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um regionale Covid-19-Ausbrüche zielgerichtet zu bekämpfen. Kommt es in einem bestimmten "Cluster", etwa einem Unternehmen, einer Freizeitgruppe oder bei einer Familienfeier zu einem Ausbruch, werden bewährte Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das "Cluster" hinaus, werden die Eindämmungsmaßnahmen ausgeweitet. 

Weiter Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet dürfen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden bzw. ohne Quarantänemaßnahmen in ein Land einreisen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten Test vorlegen können. Reiserückkehrer aus dem Ausland und andere Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich weiterhin nach Ankunft auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut finden Sie hier PDF, 61 KB, nicht barrierefrei .

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier .