Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar

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Elektromobilität Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar

Am 16. November 2020 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Kraft. Von da an kann der so genannte Umweltbonus wieder mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

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Foto zeigt ein Elektroauto

Für reine E-Autos gibt es eine Förderung von bis zu 9.000 Euro.

Foto: picture alliance / ZB / Jan Woitas/dpa

"Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet." Diesen Trend für mehr Klimaschutz wolle die Bundesregierung weiter unterstützen.

Umweltbonus auf Rekordpfad

Für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrids können ab dem 16. November 2020 neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium  abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme unter Berücksichtigung der haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben ineinandergreifen.

Die Innovationsprämie ist als Teil des Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise am 8. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie verdoppelt im bestehenden System des Umweltbonus den staatlichen Anteil an der Förderung von E-Autos und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 Euro.