Altmaier: "Noch eine Schippe drauflegen"

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Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie Altmaier: "Noch eine Schippe drauflegen"

Die temporären Schließungen im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich dauern an. Die Bundesregierung will den betroffenen Solo-Selbstständigen und Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch helfen. Der Zugang zur Überbrückungshilfe III ist jetzt einfacher - und es wird mehr Geld geben.

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Foto zeigt ein geschlossenes Restaurant

Erste Abschlagszahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III sollen schon im Februar direkt durch den Bund erfolgen.

Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

"Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen", das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekanntgegeben. Zukünftig gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Es gibt keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. 

Höhere Fördersummen, schnellere Abschlagszahlungen

Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III liegt jetzt bei bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen (bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern es beihilferechtlich zulässig ist. Erste Abschlagszahlungen, die auch erhöht werden, sollen schon im Februar direkt durch den Bund erfolgen damit keine Zeit verloren geht. Im März werden dann die Länder die regulären Zahlungen leisten.

Auch an die besondere Lage des Einzelhandels durch den Ausfall des Weihnachtsgeschäfts wurde gedacht. Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sind nun Teil der erstattungsfähigen Fixkosten. Auch können Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten oder Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops als Kosten geltend gemacht werden.

Die Anträge auf Wirtschaftshilfen können von allen Betroffenen über eine gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Noch bis zum 31. Januar 2021 können online Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Noch im Januar soll die Beantragung für die Überbrückungshilfe III möglich sein.