Weitere Hilfen für Jugendherbergen und Schullandheime

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Erneutes 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm Weitere Hilfen für Jugendherbergen und Schullandheime

Die Bundesregierung unterstützt Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime in der Corona-Pandemie auch im Jahr 2021. Bundesfamilienministerin Giffey startete dafür eine zweite Runde des Sonderprogramms für gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung. Weitere 100 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

1 Min. Lesedauer

Ein Blick auf eine Gebäudefassade mit der Aufschrift Jugendherberge.

Mit dem Sonderprogramm sollen Hilfen für mehr als 2.000 gemeinnützige Einrichtungen mit insgesamt 200.000 Betten zur Verfügung stehen.

Foto: picture alliance/dpa/Guido Kirchner

Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung in ihrer Existenz bedroht. Dazu zählen beispielsweise Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Initiativen für Familienfreizeiten.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das Sonderprogramm für gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung verlängert. 100 Millionen Euro stehen damit für 2021 zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesfamilienministerium diese gemeinnützigen Einrichtungen mit einem kurzfristig aufgelegten 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt. 

„Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen“, erklärte Giffey. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich seien, werde unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen, betonte sie.

Bereits ab heute Anträge stellen

Mit der Neuauflage des Sonderprogramms sollen finanzielle Notlagen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Juni 2021 abgemildert werden. Anträge können ab sofort bis zum 28. März 2021 gestellt werden. 

Mehr Informationen zu dem 100-Millionen-Sonderprogramm für 2021 und zur Antragstellung erhalten Sie in einer Pressemitteilung  des Bundesfanilienministeriums.