Corona
Covid-19, die Krankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird, verläuft für die meisten Menschen mild. Allerdings gibt es auch schwere Verläufe. Wer ist am ehesten betroffen und gehört zu den Risikogruppen? Wie verhalte ich mich, wenn ich einer Risikogruppe angehöre? Fragen und Antworten finden Sie hier.
Das Risiko für einen schweren Verlauf ist für bestimmte Personengruppen höher.
Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit zunehmenden Alter an. Auch lebensstilbedingte Faktoren wie Rauchen können das Riskio erhöhen. Ebenso kann Übergewicht den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen.
Menschen mit verschiedenen Grunderkrankungen scheinen unabhängig vom Alter ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.
Durch die Priorisierung bei den Impfungen gegen SarsCoV-2 wurden Menschen mit erhöhtem Risiko seit Jahresgebinn 2021 zuerst geimpft. Mittlerweile müssten alle Betroffenen ein Impfangebot erhalten haben. Sollte bisher noch keine Impfung erfolgt sein: Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder einen andern Sie behandelnden Arzt an oder wenden Sie sich an ein regionales Impfzentrum! Impfen ist der beste Schutz. Weiterhin wichtig: Die Beachtung des Basismaßnahmen zur Eindämmung des Virus, das sind vor allem Abstand, Hygien und Masken sowie Lüften in Innenräumen.
Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen muss auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umsetzen und die Regelungen der Coronavirus-Arbeitsschutzverordnung beachten.
Ein allgemeines Recht von Beschäftigten, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht. Nach § 275 Abs. 3 BGB ist dies nur möglich, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. Ob und wann dies der Fall ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist häufig mit Fieber und Husten verbunden. Ein schwererer Verlauf kann auch mit Atemproblemen und einer Lungenentzündung einhergehen.
Wichtig daher: Bei Symptomen wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt – und zwar telefonisch. Ist dort keiner zu erreichen, wenden Sie sich an die bundeseinheitliche Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117.
Auch das örtliche Gesundheitsamt kann weiterhelfen. Das zuständige Amt lässt sich über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) finden.
Nach bisherigen Kenntnisstand haben Schwangere ein erhöhtes Risiko eines schweren Verlaufs gegenüber der gleichen Altersgruppe, die nicht schwanger ist. Das gilt vor allem für Schwangere mit Vorerkrankungen und vorbestehenden Risikofaktoren (wie Adipositas, chronischer Bluthochdruck, vorbestehender Diabetes).
Nähere Informationen bietet das RKI im COVID-19-Steckbrief unter der Rubrik "Demografische Faktoren, Symptome und Krankheitsverlauf".
Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Drittel der Schangerschaft angeboten werden.
Zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe in der Stillzeit liegen aktuell nur wenige Daten vor. Die STIKO hält es jedoch für sehr unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.
Bisher – so die Mehrzahl der derzeit vorliegenden Studien – scheint die Erkrankung bei Kindern vergleichsweise selten aufzutreten und wenn doch, dann mild. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr geringen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet.
Welche Rolle Kinder und Jugendliche bei Übertragungen spielen und ob sie generell weniger anfällig für das Virus sind, diese Fragen können mit den bisher vorhandenen Daten noch nicht eindeutig beantwortet werden.
Auch für Kinder und Jugendliche gelten die empfohlenen Maßnahmen wie Abstand- und Hygiene-Regeln.
Weitere Informationen bietet das RKI im COVID-19-Steckbrief unter der Rubrik "Kinder und Jugendliche".