Corona-Sonderregelung
Die Corona-Kontaktbeschränkungen erschweren viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Eine vom Kabinett beschlossene Sonderregelung schafft nun Rechtssicherheit.
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Das Kabinett hat eine Sonderregelung beschlossen - das so genannte Planungssicherstellungsgesetz. Dieses soll vor allem große Infrastrukturvorhaben rechtssicher und ohne Zeitaufschub gewährleisten. Es setzt auf Online-Verfahren, beispielsweise für Vorhaben im Straßen-, Bahn- oder Energienetzausbau. Die Sonderregelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Mehr zu der Sonderregelung lesen Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einem Blick gibt es hier.
Verwaltungen können Bekanntmachungen etwa zur Auslage von Planungsunterlagen oder zu Erörterungsterminen im Internet veröffentlichen. Zusätzlich müssen diese in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung erscheinen, um auch Personen ohne Internetzugang zu informieren.
Bürgerinnen und Bürger sollen an Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen oder Antragskonferenzen per Online-Konsultation teilnehmen können. Über dazu vorliegende Stellungnahmen oder Einwendungen sollen die Verwaltungen vorab im Internet informieren. Anhörungen sollen elektronisch erfolgen.