Hilfe für gemeinnützige Organisationen

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KfW-Sonderkreditprogramm Hilfe für gemeinnützige Organisationen

Zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen - wie beispielsweise Jugendherbergen und Werkstätten für behinderte Menschen - hat das Kabinett ein Sonderkreditprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen.

1 Min. Lesedauer

Eine Person läuft über einen Fußabtreter mit der Aufschrift "Die Jugendherbergen".

Viele gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel Jugendherbergen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

Die Bundesregierung will gemeinnützige Organisationen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, durch ein KfW-Sonderkreditprogramm unterstützen. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. So soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen sichergestellt werden. Profitieren können davon beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe sowie Träger der politischen Bildung.

Mit den Mitteln des Bundes soll eine bundesweite Förderung entsprechender Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) errichtet werden. 80 Prozent des Risikos dieser Programme übernimmt der Bund. Die Auswahl der zu unterstützenden Organisationen soll den Ländern vorbehalten bleiben, um die vor Ort vorhandenen Informationen bestmöglich zu nutzen. Die Darlehen werden bis Ende des Jahres vergeben. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlichen Bericht .