Hilfe für Unternehmen
Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll ausgesetzt bleiben, wenn ein Unternehmen als Folge der Corona-Pandemie überschuldet ist. Eine Verlängerung des Gesetzes bis Jahresende hat das Kabinett auf den Weg gebracht.
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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Die Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen.
Der Gesetzentwurf soll nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.