Unterstützung für Künstler und Kreative

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Hilfsmaßnahmen Unterstützung für Künstler und Kreative

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.

2 Min. Lesedauer

Geschlossenes Kino in Berlin

Coronabedingt geschlossen: Kinos in der Krise

Foto: Ulrich Weichert/BKM


Hier erhalten Sie weitere Informationen und Links zu Hilfsangeboten, die sich auch an Künstlerinnen und Künstler, Kreative und die Kulturwirtschaft richten:

Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen unterstützen in besonderen Einzelfällen Unternehmen und Soloselbständige, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sindSie richten sich speziell an Unternehmen und Soloselbständige, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen (wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe) nicht greifen. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite zu den Härtefallhilfen

Kurzarbeitergeld

Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die Corona-Pandemine das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit . Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.

Liquiditätshilfen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen .

Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?

Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier

Was gilt für die Künstlersozialversicherung?

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2022 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro (15.600 Euro im Jahr) zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht. Weitere Informationen finden Sie hier .

Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?

Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene.


Dieser Beitrag wurde zuletzt am 03. Februar 2022 aktualisiert.