Coronavirus
Gelten die Kontaktsperren auch für Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur Arbeit? Bekommen alle, die weiterhin arbeiten, Gefahrenzulagen? Was bedeuten die Ausgangssprerren für Patchwork-Familien? Der Alltag der Menschen ist durch die Ausbreitung des Coronavirus und die Maßnahmen der Behörden stark eingeschränkt. In den sozialen Netzwerken haben User zahlreiche Fragen dazu gestellt - hier beantworten wir sie.

Um die Forschung bei der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen zu unterstützen, hat das Bundesforschungsministerium einen Betrag von 145 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Foto: Getty Images/Science Photo Libra
Warum kann man nicht alle testen?
Wer getestet wird, entscheiden derzeit die Kliniken und Hausärzte selbst. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Symptome wie Fieber, Halsschmerzen und Atembeschwerden allein reichen demnach nicht in jedem Fall aus. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. Zudem würden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet.
Gelten die Kontaktsperren auch für Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum Arbeitsplatz?
Auch hier gilt: Es darf höchstens noch eine weitere Person im Auto befördert werden. Somit schützen Sie sich selbst und andere. Arbeiten Sie, wenn möglich, von Zuhause aus. Alle Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Was bedeutet das für Baustellen, Bauarbeiter, Fabriken und Handwerksbetriebe?
Wie in allen übrigen Arbeitsbereichen auch, gilt für Fabrik- und Bauarbeiter sowie Handwerker, dass die allgemeinen Vorsichtsregeln eingehalten werden. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen. Das gilt auch und besonders für die jetzige Situation.
Bekommen alle, die jetzt noch arbeiten müssen, Gefahrenzulagen?
Corona stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Wir arbeiten alle unter erschwerten Bedingungen, die eventuelle Bedrohungen durch Corona beinhalten - Ärzte, Pfleger, Apotheker natürlich ganz besonders. Eine gesetzliche Regelung für eine erhöhte Vergütung gibt es nicht, aber verschiedene Betriebe (zum Beispiel im Lebensmittelbereich) wollen ihren Angestellten eine besondere Zulage zukommen lassen.
Warum sind derzeit einige Autohöfe teilweise gesperrt?
Gaststätten müssen derzeit geschlossen bleiben. Das gilt auch für Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen. Das Bundesverkehrsministerium hat aber die zuständigen Bundesländer bereits gebeten, Versorgung und Verpflegung an den Autobahn-Rastanlagen zu gewährleisten.
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren für Menschen, die umziehen (müssen)? Sind Umzugsunternehmen oder Helfer eingeschränkt?
Handwerksbetriebe dürfen ihre Leistungen weiter erbringen, dazu gehören auch Umzugsunternehmen. Wenn auf die nötigen Mindestabstände und Hygienestandards geachtet wird, ist ein Umzug innerhalb Deutschlands weiterhin möglich.
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren für Patchwork-Familien und/oder Trennungskinder, die bei beiden Eltern Zeit verbringen?
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, das Kindeswohl zu schützen und zu wahren. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört auch in Krisenzeiten zum Wohl des Kindes. In Trennungsfamilien behält grundsätzlich die bisherige Vereinbarung oder gerichtliche Festlegung weiterhin ihre Gültigkeit. In der derzeitigen Ausnahmesituation kann es aber Umstände geben, die eine kurzfristige Änderung der bisherigen Praxis erforderlich machen. Dies kann beispielsweise für Gegenden gelten, die in besonderem Maße von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Selbstverständlich bleibt auch in Zeiten von Corona eine emotionale Bindung zu beiden Elternteilen für Kinder wichtig. Näheres dazu regeln die Behörden vor Ort.
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung und zu Hilfsangeboten in Krisensituationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Darf ich meinen Partner beziehungsweise meine Partnerin in einer Fernbeziehung noch besuchen?
Wenn es sich um den festen Lebenspartner handelt, stellt dies kein Problem dar. Die Fahrt zum Partner oder zur Partnerin an einem anderen Ort in Deutschland ist möglich. Auch in der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt mit einer nicht im selben Haushalt lebenden Person erlaubt. Das sehen die am 22. März im Bundeskanzleramt vorgestellten Leitlinien von Bund und Ländern vor. Im Zweifelsfall empfiehlt sich noch ein Blick in die Regelungen der für Detail-Fragen zu Kontaktverboten zuständigen Bundesländer.
Darf man noch allein oder mit Familie in den Schrebergarten?
Die Bundesländer setzen eigenständig die Beschlüsse der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Eindämmung des Coronavirus und der Beschränkung sozialer Kontakte um. Nach der jeweils erlassenen Anordnung richtet sich dann auch, wie mit einem Besuch in heimischen Schrebergärten zu verfahren ist. Grundsätzlich gilt es auch dort, den sozialen Kontakt - abseits der sonst in einem Haushalt lebenden Personen - zu reduzieren. Darüber hinaus sind größere Zusammenkünfte (mehr als zwei Personen) auch in diesem Umfeld nicht erlaubt.
Fußballer spenden Geld, warum keine Politiker?
Die Aktion der Fußballer "We kick Corona" ist eine tolle Aktion in diesen Zeiten, in denen alle Menschen in Deutschland zusammenhalten müssen. Vielen Dank dafür. So vieles wird gerade gebraucht. Die Tafeln bitten um Unterstützung, die Plattform nebenan.de schaltet eine Hotline (0800 866 55 44) für Menschen, die digital nicht so vernetzt sind wie die junge Generation für Nachbarschaftshilfe. Das Deutsche Rote Kreuz ruft zur Blutspende auf. Wir brauchen Schutzanzüge und Atemmasken in bisher nicht gekanntem Ausmaß. In Berlin gibt es Zäune, an die Menschen Spenden für Obdachlose hängen. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an Gesetzen und Verordnungen, die das Land durch die Krise bringen sollen. Wir sind uns sicher, dass Politiker auch privat spenden, wie viele Menschen in diesem Land. Solidarität ist aber auch, wenn jede und jeder seinen Job so gut wie möglich mit größtem Einsatz erledigt. Seien Sie versichert: Das tut die Politik gerade.
Was machen Leute, die in Kurzarbeit weniger Geld bekommen als Hartz IV?
Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten einen leichteren Zugang zu aufstockenden Hartz-IV-Leistungen. Der Verzicht auf detaillierte Prüfungen (zum Beispiel des Vermögens) soll sicherstellen, dass Anträge zügig bewilligt werden. Die Leistung wird zudem unbürokratischer zugänglich gemacht und die aktuellen Notsituationen leichter abgefangen. Der vorübergehende Verzicht auf die vollständige Anrechnung des Entgelts soll darüber hinaus einen Anreiz schaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel der Landwirtschaft, aufzunehmen. Darüber hinaus kann gegebenenfalls auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.
Welche Hilfe bekommen Studierende, die von ihren Arbeitgebern in unbezahlten Zwangsurlaub geschickt werden oder sich gerade zwischen den Jobs befinden und keine neue Anstellung finden?
Auch Studierende sind in dieser Situation nicht auf sich allein gestellt: Wenn die Eltern von Studierenden wegen Jobverlusts oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, können sie einen BAföG-Antrag stellen. Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, und nicht mehr das des vorletzten Kalenderjahrs. Die Chancen, (mehr) BAföG zu bekommen, steigen erheblich.
Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Grundsicherung (Hartz IV). Wer allerdings seinen Nebenjob verloren hat, kann Antrag auf Hartz IV stellen, sofern er zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Dann hat er auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Es lohnt sich auch durchaus, nach einem neuen Nebenjob Ausschau zu halten: Im Gesundheitswesen, im Einzelhandel und in der Landwirtschaft werden gerade händeringend Studierende für Nebenjobs gesucht.
Studierende haben unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie "dem Grunde nach" BAföG-Anspruch haben. Ob das BAföG wirklich in Anspruch genommen wird, ist dabei irrelevant. Wenn das BAföG-Amt nach Antrag festgestellt hat, dass kein Anspruch auf BAföG besteht, kann ein Antrag auf Wohngeld lohnen. Zudem gelten Ausnahmen, etwa wenn Studierende Kinder haben, in Teilzeit studieren oder die Altersgrenze überschritten haben.
Warum heißt es manchmal "das Coronavirus" und ab und zu "die Coronaviren"?
Das aktuell um sich greifende Coronavirus ist Teil der Familie der Coronaviren. Die Auswirkungen der einzelnen Coronaviren auf den Menschen sind dabei sehr unterschiedlich. Manche von ihnen rufen nur leichte Erkältungserscheinungen hervor, andere - wie zum Beipsiel SARS, MERS und auch das aktuelle Coronavirus - können beim Menschen zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. Möglicherweise helfen die bei der Bekämpfung von SARS und MERS gewonnenen Erkenntnisse den Wissenschaftlern bei der Bekämpfung des aktuellen Virus.
Warum dauert die Entwicklung eines Medikaments, beziehungsweise eines Impfstoffs so lange?
Ein Medikament muss zum einen den Krankheitserreger sicher bekämpfen, zum anderen darf es aber auch bei den Patienten keine Gesundheitsschäden hervorrufen. Um die Wirksamkeit eines Medikaments sicherzustellen, muss erst einmal die Struktur des Erregers erforscht und nach Punkten gesucht werden, an denen ein mögliches Medikament "andocken" kann. Dann muss erforscht werden, mit welchen Wirkstoffen der Erreger erfolgreich bekämpft werden kann. Das daraus entwickelte Medikament wird dann umfangreichen Prüfungen, zu denen auch Tests an Tieren und später auch an Menschen gehören, unterzogen. Erst wenn die Wirksamkeit und die Sicherheit des Medikaments sichergestellt sind, kann es zugelassen werden. Bei der Entwicklung eines Impfstoffes gegen das aktuelle Coronavirus befinden sich Entwickler derzeit in der Phase der Tierversuche.
Um die Forschung bei der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen zu unterstützen, hat das Bundesforschungsministerium einen Betrag von 145 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.