Was Sie bei einer Auslandsreise oder der Einreise nach Deutschland beachten müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie für alle Länder aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Reiseland finden Sie außerdem in der Reise-App „Sicher Reisen“. Welche Corona-Regelungen bei Reisen zu einem Reiseziel innerhalb der EU gelten, können Sie auch auf der Website „re-open EU“ der EU-Kommission prüfen.
Informationen, für welche Länder Reisewarnungen aufgrund von COVID-19 bestehen, finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Seit dem 1. Februar 2022 gibt es neue EU-Regelungen zur Gültigkeitsdauer von EU-Impfzertifikaten. Diese laufen nach Ablauf von 270 Tagen ab. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.
Mehr Informationen finden Sie bei der Europäischen Kommission.
Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen (siehe unten).
Für Menschen, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, gelten besondere Regelungen.
Als Virusvariantengebiete gelten Gebiete, in denen
Mehr Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium. Zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinnenministerium lesen Sie mehr beim RKI.
Einreise aus Virusvariantengebieten, in denen eine besonders besorgniserregende Variante bereits auftritt:
Einreise aus Virusvariantengebieten, in denen eine besonders besorgniserregende Variante aufzutreten droht:
Grenzüberschreitende Berufspendler aus einem als Virusvariantengebiet eingestufter Region müssen – abweichend von den sonst geltenden Einreiseregelungen aus Virusvariantengebieten – keine Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten erfüllen. Voraussetzung: Sie verfügen über einen Impf- oder Genesenennachweis.