Strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland

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Corona-Epidemie eindämmen Strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen, hat die Bundesregierung strengere Einreisebestimmungen vorgeschlagen. Ziel der Maßnahmen ist es, neue Infektionsketten durch Einreisen aus dem Ausland zu verhindern. Die Bundesländer sind dem Vorschlag der Bundesregierung nun gefolgt und erlassen entsprechende Verordnungen.

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Das Coronavirus breitet sich weltweit mit rasanter Geschwindigkeit aus. Das macht eine einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit Einreisen nach Deutschland erforderlich. Dabei gilt: Die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten durch Rückkehrer und durch Einreisende aus dem Ausland muss minimiert und nicht erforderliche Einreisen müssen vermieden werden. 

Die Regelungen im Einzelnen

Bereits zu Ostern soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisen nach Deutschland gelten:  

  • Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht einreisen.
  • EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien dürfen einreisen, um an ihren Wohnort zurückkehren. Basierend auf bundeseinheitlichen Kriterien wird nach einem mehrtägigem Auslandsaufenthalt grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche.
  • Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
  • An den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark finden in Abstimmung mit den Nachbarstaaten weiterhin vorübergehende Grenzkontrollen statt. In Grenzregionen, in den keine expliziten Grenzkontrollen stattfinden, nutzt die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, um die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren.
  • Fluggäste und Schiffspassagiere sind verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten weiterzugeben. Die jeweiligen Beförderer müssen diese sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln.

Berufspendler sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen, auch die Warenverkehrsfreiheit ist nicht betroffen.

Weiterführende Informationen zu den Einreisebeschränkungen sowie Fragen und Antworten finden Sie unter Regeln und Einschränkungen sowie auf der Website des Bundesinnenministeriums .