Reiseerleichterungen für unverheiratete Partner

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Besuche aus Drittstaaten Reiseerleichterungen für unverheiratete Partner

Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen seit dem 10. August wieder nach Deutschland einreisen. Die zuvor geltenden europaweiten Reisebeschränkungen aus Drittstaaten waren zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt worden.

1 Min. Lesedauer

Der Airbus A319-100 "Frankfurt Oder" der Deutschen Lufthansa AG auf der Landebahn in München.

Partner aus Drittstaaten dürfen ab dem 10. August unter bestimmten Voraussetzungen wieder einreisen.

Foto: mauritius images/Stephan Goerl

Wer aus einem Drittstaat kommt und eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen kann, der darf seit Montag wieder nach Deutschland einreisen. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßte, dass "wir dies im europäischen Rahmen jetzt ermöglichen können". In der deutschen Ratspräsidentschaft sei ihm ein abgestimmtes europäisches Handeln sehr wichtig.

Notwendige Dokumente zur Einreise

Für die Einreise aus einem Drittstaat sind vorzulegen:

  • eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person,
  • eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung und
  • Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.

Unabhängig davon sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich binnen 72 Stunden auf das Coronavirus testen zu lassen. Alternativ kann ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Weitere Informationen zum Thema Reisen gibt es hier