Impfen – ein Schutz für uns alle

Corona-Pandemie Impfen – ein Schutz für uns alle

Bund und Länder wollen einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen vermeiden. Daher rufen sie dazu auf, sich impfen zu lassen – und haben neue Testpflichten beschlossen. Seit dem 23. August gilt die 3G-Regel. Wer nicht geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in vielen Fällen einen aktuellen Test vorlegen.

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Grafik zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar mehr testen lassen.

Die Grafik zeigt auf rotem Grund die Überschrift „3G-Regel spätestens ab 23. August“. Darunter steht auf blauem Grund: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete* bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Innengastronomie und bei Beherbergung, bei Veranstaltungen, Festen und Sport in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur). Darunter steht: Die Länder können beschließen, in Landkreisen mit niedrigem Infektionsgeschehen die 3G-Regel ganz oder teilweise auszusetzen.

*Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nocht älter als 48 Stunden). Genesene mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten. Stand: 10.08.2021

Foto: Bundesregierung

Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regelgeimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.

Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig

Corona-Bürgertests für Ungeimpfte sollen zudem ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Auch darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Kanzlerin Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“

Lassen Sie sich impfen

Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, sich nun zügig gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Deutschland sei beim Impfen innerhalb der EU mittlerweile nicht mehr Spitze. „Ich bitte alle Geimpften, bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern dafür zu werben, sich auch zu impfen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder Vorerkrankte“, sagte Merkel.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen seit den vergangenen Wochen kontinuierlich. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Wir werden weniger Infektionen haben, je mehr geimpft sind“, so die Kanzlerin.

Was Bund und Länder im Einzelnen vereinbart haben, können sie hier nachlesen in den  Beschlüssen zur Corona-Pandemie PDF, 75 KB, nicht barrierefrei .

Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene

Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor dem Coronavirus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten erhalten hat. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen.

Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für symptomlose enge Kontaktpersonen geben. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

AHA+L-Regel gilt weiter
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.