Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12. März 2020

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I.    Die weltweite Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen stellt für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung dar. Die Weltgesundheitsorganisation hat das Coronavirus mittlerweile als Pandemie eingestuft. Wie auf eine solche Verbreitung einer neuartigen Infektionskrankheit zu reagieren ist, lässt sich nicht vorab bis ins kleinste Detail planen. Doch Deutschland ist gut für eine solche Situation gerüstet – mit den fachlichen Expertinnen und Experten des Robert Koch-Instituts und anderer Forschungsstellen, mit einem Gesundheitssystem, das weltweit zu den besten gehört, und mit einer erarbeiteten Wirtschaftskraft, die uns schnelle und wirkmächtige Reaktionen ermöglicht.

II.    Mit dem Ziel, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren, sollen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden. Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt. Im Gegenzug gibt es zusätzlich einen Bonus, für jedes Intensivbett, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird.

III.    Bund und Länder fordern die Krankenhäuser auf, jetzt den Einsatz der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und des weiteren Personals, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, so zu planen und zu erhöhen, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in ihren Kliniken gestärkt wird.

IV.    Bund und Länder verstärken ihre Bemühungen, durch Covid-19 besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, insbesondere Ältere, Hochbetagte und chronisch Kranke, aufzuklären, ihnen Handlungsempfehlungen zu geben und sie zu schützen. Dazu gehören, gestützt auf die vorhandenen Pandemieplanungen, Konzepte für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, gezielte Informationen an diese Bevölkerungsgruppen und Empfehlungen für präventive Maßnahmen im alltäglichen Umgang miteinander.

V.    Während der Stärkung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den Krankenhäusern und der Vorbereitung besonderer Schutzkonzepte für die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gelten verstärkte Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland. Dazu zählen die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern. In Regionen und Bundesländern mit sich abzeichnendem dynamischen Ausbruchsgeschehen ist die Verschiebung des Semesterbeginns an den Universitäten sowie die vorübergehende Schließung von Kindergärten und Schulen, etwa durch ein verlängerndes Vorziehen der Osterferien, eine weitere Option. Die Entscheidung dazu obliegt jeweils den Ländern.

VI.     Das Coronavirus hat erhebliche Folgen auch für die Wirtschaft. Deutschland ist besonders stark in den internationalen Handel und in globale Lieferketten integriert und daher von der globalen Ausbreitung des Virus erheblich betroffen. Nachfrageausfälle, unterbrochene Lieferketten und Produktionsstörungen treffen viele Branchen ebenso hart wie die in Deutschland zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus zu ergreifenden Maßnahmen. Es ist daher zu begrüßen, dass der Bund mit Verbesserungen bei der Kurzarbeit und der Ankündigung von Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen erste Maßnahmen ergriffen hat, um möglichst schnell kurzfristige Folgen für Unternehmen abzufedern.

VII.    Bund und Länder werden bei der Bewältigung der Epidemie eng zusammenarbeiten. Neben den laufenden Kontakten insbesondere der Gesundheits- und Innenminister sowie auf der Ebene der Krisenstäbe von Bund und Ländern und des interministeriellen Koordinierungsgremiums nach dem Pandemieplan des Bundes werden der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder sich fortlaufend abstimmen.

VIII.    Deutschland strebt in Europa und insbesondere mit seinen Nachbarländern in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine enge Kooperation an. Diese Epidemie kann nur mit einer gemeinsamen Strategie gut gemeistert werden.