Impf-Priorisierung aufgehoben

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Coronavirus-Impfverordnung Impf-Priorisierung aufgehoben

Seit 7. Juni ist die Priorisierung für eine Corona-Impfung bundesweit aufgehoben. Außerdem steigen nun auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne ein.

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Frau wird geimpft

Corona-Impfung: Ab dem 7. Juni soll die Priorisierung beim Impfen entfallen. 

Foto: imago images/Jochen Eckel

Inzwischen ist fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft. Man habe beim Impfen „enorm an Geschwindigkeit gewinnen können“, betont Bundesgesundheitsminister Spahn. Um die Dynamik des Impfgeschehens zu halten, gehe man nun mit der Aufhebung der Priorisierung den nächsten Schritt. Darauf hatten sich Bund und Länder zuvor verständigt.

Seit 7. Juni steht die Corona-Impfung jedem, der dies möchte, offen - in Arztpraxen, bei Betriebsärztinnen und -ärzten sowie in Impfzentren. Trotzdem ist Geduld bei der Vereinbarung von Impfterminen gefragt:  Es wird noch dauern, ehe alle, die eine Impfung bekommen möchten, auch eine Impfung erhalten. Für Menschen, die aufgrund der bisherigen Priorisierungsregeln bereits einen Impftermin haben, besteht der Anspruch auf Impfung aber unverändert fort.

Neu dabei: Betriebs- und Privatärztinnen und -ärzte

Das Kabinett hatte die entsprechend geänderte Impf-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Kenntnis genommen. Auch wenn damit die Priorisierung aufgehoben wurde, ist es den Ländern möglich, diese in Impfzentren aufrechtzuerhalten oder Impfangebote für bestimmte Gruppen zu machen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche.

Außerdem neu: Seit 7. Juni kann nun auch in Betrieben und bei niedergelassenen Privatärztinnen und -ärzten gegen das Coronavirus geimpft werden. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten in der ersten Woche 700.000 Dosen des Biontech-Impfstoffs, so Bundesgesundheitsminister Spahn.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums .