Bundesverwaltung öffnet Datenbanken

Bundesbehörden sollen künftig elektronische Daten als offene Daten bereitstellen. Das regelt das sogenannte Open-Data-Gesetz. Offene Daten können in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung von jedermann frei genutzt werden. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten.

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