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Eine Partei braucht bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen, um in den Bundestag zu kommen. Diese Regel heißt "Sperrklausel" - besser bekannt ist sie als "Fünf-Prozent-Hürde". Der Sinn der "Fünf-Prozent-Hürde": Sie soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung