Mehr Geld für 660.000 Haushalte

Wohngeldreform 2020 Mehr Geld für 660.000 Haushalte

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird es mehr Wohngeld geben. Mit der Wohngeldreform 2020 entlastet die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Dem Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zugestimmt.

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Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten.

Durch die Reform haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.

Foto: Bundesregierung

Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger zunächst Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Mehr Wohngeldberechtigte

Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet. Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.

Leistungsverbesserungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Von der Wohngeldreform werden insgesamt rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren. Darunter sind rund 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zur Höhe der Zahlungen bieten Wohngeldtabellen eine Orientierung. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden, die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.

Dynamisierung und Freibeträge

Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Wohngeld kann damit auch für erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen eine Alternative zum Bezug von Grundsicherung sein. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.

Wohngeld an Lebensbedingungen angepasst

Der Gesetzentwurf setzt entsprechende Vorgaben des Koalitionsvertrages um: Die Koalitionspartner hatten sich darauf verständigt, das Wohngeld in Deutschland an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen anzupassen.

Zentrale Wohngipfel-Vereinbarung umgesetzt

Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken.