Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Gesetz in Kraft Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Künftig soll die sogenannte "elektronische Fußfessel" häufiger zum Einsatz kommen. Damit können extremistische Straftäter besser überwacht werden. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

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Ein Mitarbeiter der hessischen Justiz veranschaulicht, wie eine elektronische Fußfessel getragen wird.

Die elektronische Fußfessel leistet einen Beitrag für mehr Sicherheit.

Foto: picture alliance / Susann Prauts

Das Gesetz erweitert das Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern. Die Aufenthaltsüberwachung durch die sogenannte "elektronische Fußfessel" soll verstärkt angeordnet werden können.

Mit einer elektronischen Fußfessel wird der Aufenthalt einer Person elektronisch überwacht. Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hat. Empfängt die Station kein Signal, weil der Sender sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, wird die überwachende Behörde alarmiert.

Überwachung nach der Haft

Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung werden erweitert. Für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann nach der Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen.

Weitere Änderung: Bei Staatsschutzdelikten soll künftig bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Derzeit kann die elektronische Fußfessel nach der Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Beitrag für mehr Sicherheit

Mit dem Gesetz wird ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 10. Januar umgesetzt. Die Minister hatten nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen vereinbart.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein kann terroristische Anschläge nicht verhindern. Sie leistet jedoch als Teil eines Maßnahmenbündels einen Beitrag für mehr Sicherheit.