Antragstellung für Neustarthilfe Plus möglich

Darstellende Künste Antragstellung für Neustarthilfe Plus möglich

Im Rahmen der verlängerten und erhöhten Hilfen für Soloselbständige ist ab jetzt die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus möglich. Die Hilfen der Bundesregierung richten sich auch an die vielen kurz befristet Beschäftigten im Bereich der darstellenden Künste, die stark von der Corona-Krise betroffen sind.

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Leere Bühne im Theater.

Die Pandemie hat den Betrieb auf den Bühnen lange Zeit lahmgelegt.

Foto: picture alliance / David Ryle

Ein Teil der Soloselbständigen konnte von den Hilfsmaßnahmen des Bundes lange nicht profitieren. Grund ist, dass sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern projektbezogen engagiert sind. Wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten haben sie außerdem keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Betroffen sind viele nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler sowie andere kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten.

Um für die Betroffenen ein passgenaues Hilfsangebot zu schaffen, hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Februar 2021 gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Neustarthilfe ins Leben gerufen. Diese stellt ein eigenständiges Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III dar, das in besonderem Maße dem Kulturbereich zugutekommt

Die Überbrückungshilfe III wurde im Juni 2021 als Überbrückungshilfe III Plus um drei Monate bis 30. September 2021 verlängert. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige, unständig und kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten wurde als Neustarthilfe Plus bis September 2021 verlängert und die Förderhöchstsumme von max. 1.250 Euro monatlich auf max. 1.500 Euro monatlich angehoben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Neustarthilfe  (verlängerte Antragsfrist bis 31. Oktober 2021)
und zur Neustarthilfe plus (Antragstellung ab dem 16. Juli 2021 möglich).

Angebot für mit am stärksten Betroffene

Die Überbrückungshilfe III ist einer von drei wichtigen Schutzschirmen für die Kultur. Weitere Hilfen bietet das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR, für das zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen deckt wirtschaftliche Risiken für Veranstalter ab.

Durch die pandemiebedingten Beschränkungen war der Bühnenbetrieb lange Zeit zum Erliegen gekommen. Auch die Filmproduktion war wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen. Vor allem für viele darstellende Künstlerinnen und Künstler kam es dadurch zu gravierenden Einnahmeausfällen.