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Frühe Beteiligung Betroffener und Erprobung ist ein wichtiges Instrument der Besseren Rechtsetzung. Sie kann Regelungen besser machen, indem sie einen frühen Einblick in die Realität und Praxis der Normadressaten ermöglicht. Sie erlaubt einen ersten, einfachen Check: Wirkt die angedachte Regelung so, wie sie wirken soll? Sie kann zudem auf Neben- und Wechselwirkungen in der Lebensrealität der Betroffenen deutlich machen.
Zu unterscheiden ist die frühe Beteiligung Betroffener von der Beteiligung der Länder und Verbände nach §§ 47, 48 GGO. Die frühe Beteiligung Betroffener findet deutlich früher statt, z.B. bei Eckpunktepapieren.
Die Bundesregierung hat ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Ansätzen der Beteiligung Betroffener in der Frühphase von Politik- und Regelungsinitiativen ausgewertet und über 200 gute Beispiele aus der Praxis für eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Betroffenen identifiziert.
Die Bandbreite früher Beteiligungen Betroffener ist sehr groß: So werden kleinere Gesprächskreise, größere Veranstaltungen, Dialogreihen und feste Institutionen wie das Praktikernetzwerk Landwirtschaft genannt. Innovative Formate setzt z. B. das BMU in ausgewählten Fällen ein, indem es Bürgerräte mit praktischer Erprobung einbindet (zum Beispiel nachhaltiger Konsum ).
- Die Internetseite der Bundesregierung „Beteiligung auf Bundesebene“ macht auf einzelne Beteiligungen der Ressorts aufmerksam. So können diese leicht gefunden werden und es wird transparent, wo der Sachverstand der Praxis frühzeitig in Regulierungsentscheidungen einfließt und dient auch ressortintern als Informationsgrundlage.
Zudem berät das Bundesministerium für Justiz die Bundesministerien, wie diese eine Beteiligung erfolgreich durchführen können. Es bietet beispielsweise einen Erfahrungsaustausch für die Bundesministerien an. Es hat Erfolgsfaktoren der frühen Beteiligung erarbeitet und schult die Bundesministerien. Das Bundesministerium für Justiz unterstützt Ministerien, die frühe Beteiligung in ihren Ressorts strategisch zu stärken.
Direkter Kontakt mit Bürgern durch Lebenslagenbefragungen und Internetseite „amtlich-einfach“: Auch unabhängig von konkreten Regelungsvorhaben tritt die Bundesregierung direkt mit Bürgerinnen und Bürgern zu spezifischen Verbesserungsvorschlägen und Anregungen in Kontakt, z.B. bei den regelmäßig stattfindenden Lebenslagenbefragungen oder auf Grund von Kontaktformularen auf der Internetseite „amtlich-einfach“. Neben umfangreichen Hintergrundinformationen zu unterschiedlichen Behördenkontakten je nach Lebenssituation bietet die „amtlich-einfach“ Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Feedback zu bestimmten Lebenslagen zu geben. Diese Eingaben – ob Fragen, Verbesserungsvorschläge oder andere Kommentare – werden sorgfältig geprüft und von den zuständigen Stellen beantwortet. Im Jahr 2020 sind über das Portal 153 Eingaben eingegangen.