Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Gesetz in Kraft Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden. Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln hatten sich der Bundesinnen- und der Bundesjustizminister auf die neuen Regelungen geeinigt.

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Polizisten begleiten einen straffällig gewordenen Asylbewerber zum Flughafen Leipzig-Halle zu seinem Abflug.

Zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Ausländer müssen mit einer Rückführung in ihr Heimatland rechnen.

Foto: picture alliance / dpa

Das Gesetz ist am 17. März 2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.

Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.

Reaktion auf Übergriffe der Silvesternacht

Nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln hatte sich die Bundesregierung Anfang Januar darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen.

Am 11. Januar hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas einen gemeinsamen Vorschlag vorgestellt. "Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", so de Maizière.

Das Asylpaket II ist ebenfalls am 17. März 2016 in Kraft getreten.