Sicher online einkaufen

Verbraucherschutz im Internet Sicher online einkaufen

Das Internet ist heute ein beliebtes Kaufhaus für jedermann. Es wirbt mit einem nahezu unbegrenzten Angebot, lässt einfache Preisvergleiche zu und kennt keine Ladenöffnungszeiten. Bei allen Vorteilen sollte der Kunde nicht übersehen: Die virtuelle Shopping-Welt hat auch Risiken.

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Online-Shopping Einkaufswagen Internet.

Online-Shopping bietet viele Vorteile - dennoch sollten die Risiken nicht unterschätzt werden.

Foto: Jens Komossa

Einkaufen macht den meisten Menschen Freude. Oft gibt es die Wahl zwischen dem "analogen" Gang in ein Geschäft vor Ort und dem Eintritt in eine digitale Filiale. Auch wenn das Shoppen von der eigenen Couch aus angenehm ist und Vorteile mit sich bringt, hat es doch einige Nachteile.

So kann der Verbraucher die Produkte nicht unmittelbar in Augenschein nehmen und auch kein anwesendes Personal fragen. Vielmehr muss er selbst prüfen, ob der digitale Händler und die angebotene Ware tatsächlich seriös sind. Denn das Internet ist auch Tummelplatz von Betrügern.

Seriöse Seiten erkennen

Um die Vertrauenswürdigkeit eines digitalen Händlers zu überprüfen, sollte der Verbraucher verschiedene Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört als erstes, sich durch einen genauen Blick in die Adresszeile zu vergewissern, auf der Originalseite des Händlers zu sein. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Händler auf seiner Seite vollständige Kontaktdaten mit einer "echten" Adresse angibt.

Auch wichtig: Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auffindbar? Informiert die Seite über den Umgang mit Daten, das Widerrufsrecht, das Rückgaberecht? Gibt es neben der elektronischen auch eine herkömmliche Zahlungsmöglichkeit? Gibt es eine E-Mail-Bestätigung des Bestellvorganges? Auch Gütesiegel können auf die Seriosität eines Händlers hinweisen.

Nicht alle Gütesiegel stellen gleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der Kundendaten. Anerkannt hohe Qualitätskriterien erfüllen zumindest vier Gütesiegel: "Trusted Shops", "TÜV Süd Safer Shopping", "Internet Privacy Standards" und "Geprüfter Online-Shop". Speziell für Versandapotheken gibt es in der EU die Pflicht, ein EU-Sicherheitslogo auf der Internetseite zu verwenden. Es ermöglicht, die Seriosität der Versandapotheke zu überprüfen.

Daten nur verschlüsselt mitteilen

Persönliche Daten sollten immer verschlüsselt übertragen werden. Vertrauenswürdige Online-Shops bieten dafür entsprechende Fenster mit gesicherten Datenverbindungen an.

Dass die Datenverbindung besonders geschützt ist, erkennt man in der Adresszeile des Browsers an dem "s" hinter dem "http". Zusätzlich weist ein Schloss-Symbol am Ende der Adresszeile oder auch am unteren Rand des Bildschirms auf den Verschlüsselungsmodus hin.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung schafft künftig einen stärker vereinheitlichten Rechtsrahmen. Die Verordnung stärkt das Prinzip der Datensparsamkeit und führt das "Marktortprinzip" ein: Sie gilt also auch für Anbieter, die zwar ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Produkte aber auf dem EU-Markt anbieten wollen. Die Verordnung erlangt im Mai 2018 Geltung.

Sicher bezahlen

Um "Online-Stöbernde" vor unbeabsichtigten Käufen zu schützen, ist seit 2014 EU-weit die so genannte "Button-Lösung" Pflicht. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Schaltfläche eindeutig beschriftet sein muss, zum Beispiel mit "zahlungspflichtig bestellen" oder auch einfach "kaufen". Zusätzlich müssen Gesamtpreis und Produktmerkmale klar verständlich und gut sichtbar anzeigt werden.

Wird im Internet ein Produkt aufgrund von voreingetragenen Häkchen oder Kreuzen bestellt, ist der Kauf unwirksam. Kunden müssen jede Leistung ausdrücklich bestellen. Dies gilt auch für Zusatzangebote: Wird bei der Online-Buchung einer Pauschalreise etwa eine automatisch eingestellte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, so muss der Verbraucher diese nicht bezahlen.

Seit 2015 gilt, dass der Online-Händler die Identität des Kunden doppelt prüfen muss, wenn dieser nicht per Rechnung oder Nachnahme zahlt. Wird der Betrag überwiesen oder mit Kreditkarte bezahlt, muss man beispielsweise neben einem Passwort zusätzlich eine - zuvor aufs Handy geschickte - TAN-Nummer angeben.

Einheitliches Widerrufsrecht

EU-weit gilt: Waren, die der Kunde im Internet einkauft, können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Empfänger die online bestellte Ware erhalten hat und vom Händler über die Frist informiert wurde. Allerdings ist der Händler nicht verpflichtet, die Kosten für eine Rücksendung zu übernehmen. Wenn er dies nicht freiwillig anbietet, muss der Kunde das Porto selbst zahlen.

Die einheitlichen europäischen Mindeststandards für Internet-Einkäufe gelten nicht, wenn der Händler seinen Sitz außerhalb der EU hat. Hier sollte der Kunde deshalb ganz genau hinschauen, ob das digitale Geschäft seriös ist und welche Geschäftsbedingungen gelten. Gibt es die Möglichkeit eines Widerrufs? Welche Gewährleistungsansprüche bestehen? Ist ein vollständiges Impressum zu finden?

Beim Einkauf in Online-Shops, die ihren Sitz nicht in der EU haben, sollten Verbraucher auch beachten, dass neben Portokosten häufig Einfuhrabgaben fällig werden können. Dies hängt vom Warenwert und der Art der Sendung ab. Es ist empfehlenswert, sich vor einer Bestellung beim Zoll über die Formalitäten zu erkundigen.