Regierungs- und Verwaltungshandeln besser machen

Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen noch mehr Möglichkeiten bekommen, Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, zu nehmen. Regierungs- und Verwaltungshandeln soll effektiver, digitaler und offener werden. Dafür hat das Bundeskabinett heute den Zweiten Nationalen Aktionsplan 2019-2021 der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen. Der Aktionsplan beschreibt seinen Entstehungsprozess, den nationalen Kontext und illustriert, was in Deutschland bereits heute alles an „open government“-Aktivitäten geschieht. Er enthält insgesamt neun Verpflichtungen der Bundesressorts. Erstmals sind darüber hinaus auch Beiträge der Länder enthalten: Fünf Verpflichtungen der Regierungen Nordrhein-Westfalens, Sachsens sowie Schleswig-Holsteins ergänzen die Ebenen-übergreifende Perspektive des Aktionsplans.

Bundeskanzlerin Angela Merkel:
„Offen für neue Ideen und Antworten sein, zuhören, erklären und aufklären, ehrlich miteinander umgehen und Rechenschaft ablegen – das muss Teil unserer Regierungs- und Verwaltungskultur sein. Darum geht es im Zweiten Nationalen Aktionsplan „Open Government“. Denn Teilhabe, Transparenz und Zusammenarbeit sind Grundpfeiler unserer Demokratie und unerlässlich für ein gelingendes gesellschaftliches Miteinander. Und die zahlreichen und komplexen Herausforderungen unserer Zeit verlangen in besonderer Weise gemeinsame Anstrengungen und eine Lösungssuche mit Hilfe innovativer Ansätze.“

Der Begriff „Open Government“ ist in Deutschland noch immer relativ unbekannt, die dahinter stehenden Themen jedoch sind hochaktuell und relevant für den Alltag vieler Menschen:

  • So wird die Bundesregierung etwa zur Entwicklung und Umsetzung ihrer Jugendstrategie noch in diesem Jahr die Jugend möglichst breit und fundiert beteiligen, denn junge Menschen sollen „ihre“ Jugendstrategie selbst mitgestalten können.
  • Bei der Aufstellung des 3. Nationalen Radverkehrsplans wurden neben Fachleuten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aktive Radfahrer, in den Prozess integriert, um den Radverkehr noch attraktiver und sicherer zu machen und dafür zu berücksichtigen, was diejenigen denken, die selbst betroffen sind.
  • In so genannten „Digitalisierungslaboren“, die die Bundesregierung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes einsetzt, werden für eine wirklich bürgerfreundliche Umsetzung aktuelle und spätere Nutzer der betreffenden Verwaltungsdienstleistung befragt und gebeten, die Vorschläge so lange zu testen, bis möglichst alle vom Ergebnis überzeugt sind.
  • Auch in dem Modellvorhaben „Smarte LandRegion“ ist Partizipation, Teilhabe und Engagement der Bürgerinnen und Bürger ein entscheidender Aspekt: Es geht darum, gemeinsam digitale Anwendungen zu entwickeln die den Alltag der Menschen in ländlichen Räumen verbessern, sie bedarfsorientiert zu entwickelt und zu erproben.

Anfang Oktober wird Deutschland in den Lenkungsausschuss der OGP aufrücken und damit auch international eine noch proaktivere Rolle übernehmen. In seinem Bewerbungsschreiben vom 01.04.2019 um einen Sitz in diesen Lenkungsausschuss hatte der Chef des Bundeskanzleramtes, BM Braun, die deutschen Ambitionen wie folgt formuliert: „Seit Beginn der Teilnahme an der OGP […] hat die Bundesregierung stetig weiter daran gearbeitet, das Regierungshandeln für unsere Bürgerinnen und Bürger besser zu machen – effektiver, inklusiver, digitaler und offener. […] Von einem Sitz im Lenkungsausschuss erhoffen wir uns, von der Vorreiterrolle anderer zu lernen und uns gleichzeitig daran zu messen. Open Government ist eine Idee, die längst über Technologie und Daten hinausgewachsen ist, und sich zu einem formidablen strategischen Werkzeug für Führung und Kultur des Regierungshandelns entwickelt hat. Gemeinsam können wir andere ermutigen, dieses Werkzeug für unsere Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.“