Regelsätze sind gestiegen

Soziale Grundsicherung Regelsätze sind gestiegen

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt mehr Geld. Seit 1. Januar 2019 erhalten Alleinlebende 424 Euro - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.

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Die Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sind um 2,02 Prozent gestiegen.

Wer in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Durch die Erhöhung gewährleisten die Regelsätze auch in diesem Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Diese Regelsätze gelten seit Januar

Veränderung gegenüber 2018 in Klammern
 

Alleinstehende / Alleinerziehende
424 Euro (+ 8 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
382 Euro (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019)
339 Euro (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
339 Euro (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
322 Euro (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren
302 Euro (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren
245 Euro (+ 5 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und angepasst. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt - Waren und Dienstleistungen die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein.