Evaluierungsberichte

Mit solchen Fragen befassen sich die Evaluierungsberichte, die die Bundesregierung für wesentliche Regelungsvorhaben in der Regel drei bis fünf Jahre nach deren Inkrafttreten erstellt. So überprüft sie, ob Gesetze das bewirken, was sie bewirken sollen. Mit Evaluierungen überprüft die Bundesregierung die Wirksamkeit von Gesetzen Im Jahr 2013 hat der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau ein Evaluierungskonzept beschlossen, welches die Evaluierung wesentlicher Regelungsvorhaben vorsieht. Ein Vorhaben gilt als wesentlich, wenn der vor dessen Inkrafttreten geschätzte jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft oder die Verwaltung den Betrag von einer Million Euro übersteigt. Auch wenn für Bürgerinnen und Bürger der jährliche Sachaufwand mindestens eine Million Euro oder der jährliche Zeitaufwand mindestens 100.000 Stunden beträgt, gilt ein Vorhaben als wesentlich. Auf Grundlage des Konzepts wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren rund 300 Regelungsvorhaben evaluieren. Wesentliche Regelungsvorhaben werden evaluiert. Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat am 26. November 2019 beschlossen, das bestehende Konzept von 2013 weiterzuentwickeln. Vereinbart wurde unter anderem, dass die Ressorts in der Begründung des Regelungsvorhabens knapp darstellen, welche Ziele bei der Evaluierung zugrunde gelegt werden und welche Kriterien für die Zielerreichung dabei voraussichtlich herangezogen werden. Auch sollen interne, also von den Ministerien selbst erstellte Evaluierungsberichte grundsätzlich vor ihrer Veröffentlichung durch eine unabhängige Stelle hinsichtlich ihrer Qualität überprüft werden. Die Ressorts sollen in geeigneter Weise Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände, soweit betroffen, zur Frage der Zielerreichung und gegebenenfalls auch zu den in der Konzeption genannten weiteren Prüfkriterien einbinden.