Neues Klimaschutzgesetz geplant

Klimaschutzbericht 2018 Neues Klimaschutzgesetz geplant

Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wirkt, reicht allerdings nicht aus, um das angestrebte Ziel für 2020 zu erreichen: Eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990. Das zeigt der vom Kabinett beschlossene Klimaschutzbericht 2018. Um die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen, plant die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen. Der Bundesrat hat dem Klimaschutzbericht 2018 zugestimmt.

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Der Bericht zeigt, dass Deutschland beim Klimaschutz bis 2020 derzeit auf eine CO2-Minderung von etwa 32 Prozent gegenüber 1990 zusteuert. Das entspricht einer Lücke von acht Prozentpunkten. Ohne das 2014 beschlossene Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wäre die Lücke deutlich größer ausgefallen.

Im Dezember 2014 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Das Ziel: Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Dazu legt das Programm zentrale politische Maßnahmen, Umsetzungsbegleitungen bis hin zu langfristigen Plänen fest. Gleichzeitig wurde beschlossen, jährlich in einem Klimaschutzbericht über Umsetzungsstand und zu erwartende Minderungswirkungen zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Klimaschutzbericht 2018 nach.

Klimaschutzplan 2050

Langfristig will Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Das sieht der Klimaschutzplan 2050 vor. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens: weltweite Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts. Außerdem wird Deutschland mit diesem Ziel seiner besonderen Verantwortung als führende Industrienation und wirtschaftlich stärkster Mitgliedsstaat der EU gerecht.

Der 2016 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzplan 2050 sieht Treibhausgasminderungen im Vergleich zu 1990 vor von mindestens
• 40 Prozent bis 2020
• 55 Prozent bis 2030
• 80 bis 95 Prozent bis 2050.

Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 wird ein erstes Maßnahmenprogramm 2030 erarbeitet, das sogenannte Sektorziele festlegt. Das sind Ziele für die CO2-Emissionen der Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Bis Ende März 2019 sollen diese Ziele erfasst werden und in das Maßnahmenprogramm 2030 einfließen.

Neues Klimaschutzgesetz

Aktuell erarbeitet die Bundesregierung zudem ein neues Klimaschutzgesetz. Dieses soll die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden können, festgelegt werden. Im Frühjahr wird ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Dieser wird in einem zweiten Schritt mit den Ressorts abgestimmt.

Kohleausstieg bis 2038

Warum ist die Stromgewinnung aus Kohle so klimaschädlich? In Kohle trägt fast nur Kohlenstoff zur Verbrennungsenergie bei. Dabei wird jede Menge Kohlendioxid (CO2) freigesetzt und treibt den Klimawandel voran.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (sogenannte "Kohlekommission") schlägt einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis Ende 2038 vor. 2032 soll überprüft werden, ob auch ein früherer Ausstieg bis 2035 möglich ist.

Der Konsens innerhalb der Kommission beweist eine breite gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Dieser wird die Bundesregierung nachkommen. Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung ein entsprechendes Maßnahmengesetz auf den Weg bringen.