Neue Bundesregierung startklar

Regierungsbildung Neue Bundesregierung startklar

Die neue Regierung steht in den Startlöchern. Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben in Berlin den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Wahl und Vereidigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundestag stehen am 17. Dezember auf dem Programm.

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Die Bundeskanzlerin bezeichnete den Koalitionsvertrag bei der Unterzeichnung als gute Grundlage, die Zukunft Deutschlands zu gestalten und den Menschen zu dienen. Als zentrale Themen nannte Merkel solide Finanzen, sicheren Wohlstand und soziale Sicherheit.

Wahl, Ernennung, Vereidigung

Die Schritte zur Regierungsbildung sind im Grundgesetz genau geregelt. Bundespräsident Joachim Gauck hat gestern mit einem Schreiben dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, Angela Merkel zur Bundeskanzlerin zu wählen. So sieht es Artikel 63 des Grundgesetzes vor.

Der Bundestag kommt am 17. Dezember um 9 Uhr zur Wahl der Bundeskanzlerin zusammen. Sollte Angela Merkel gewählt werden, erhält sie um 11 Uhr vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde. Im Anschluss erfolgt die Vereidigung im Bundestag. Danach erfolgt die Bildung der Bundesregierung. Die neuen Bundesministerinnen und -minister erhalten ebenfalls vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunden und werden anschließend von Bundestagspräsident Norbert Lammert vereidigt.

Damit endet die geschäftsführende Amtszeit von Kanzlerin Merkel. Ihre bisherige Amtszeit ist bereits seit dem 22. Oktober - dem Tag der konstituierenden Sitzung des am 22. September neu gewählten 18. Deutschen Bundestages - abgelaufen (Artikel 69 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Das Grundgesetz legt nicht fest, innerhalb welcher Frist ein neuer Bundeskanzler gewählt werden muss. Im dritten Absatz des Artikels 69 wird lediglich gesagt, dass die Kanzlerin auf Bitten des Bundespräsidenten verpflichtet ist, ihre Amtsgeschäfte so lange weiterzuführen, bis er einen neuen Bundeskanzler ernannt hat.

Wer kann Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden?

Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel (re.), der SPD-Vorsitzende und designierte Vizekanzler Sigmar Gabriel (Bildmitte) und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer

Merkels dritte Amtszeit beginnt nach ihrer Wahl und Vereidigung im Bundestag.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht nötig.

Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Im Grundgesetz ist zwar nur die männliche Form genannt, aber natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.

Wie läuft die Kanzlerwahl ab?

Die Kanzlerwahl kann aus bis zu drei Wahlphasen bestehen und findet mit "verdeckten Stimmzetteln", also geheim, statt. Bei diesem Verfahren dürfen nach der Geschäftsordnung des Bundestages die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlzelle ausgehändigt werden. Zur Wahl werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen.

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist in Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.

Wann ist die Wahl erfolgreich?

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das heißt, die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Die Amtszeit der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl. Sie endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Artikel 69 GG).

Konstituierende Kabinettssitzung

Noch am selben Tag kommen bereits die neuen Bundesministerinnen und -minister zu einer ersten, konstituierenden Kabinettssitzung unter Leitung von Kanzlerin Merkel im Bundeskanzleramt zusammen.

Und am Mittwoch, 18. Dezember 2013, gibt die Bundeskanzlerin um 9 Uhr im Deutschen Bundestag eine 20-minütige Regierungserklärung zum Europäischen Rat ab, der am 19. und 20. Dezember in Brüssel stattfindet.

Erste Auslandsreise nach Frankreich

Kanzlerin Merkel wird ebenfalls noch am Mittwoch die erste Auslandsreise nach ihrer Vereidigung nach Paris antreten. Dort trifft sie mit Präsident François Hollande zu einem bilateralen Gespräch zusammen. Der designierte Bundesaußenminister Steinmeier wird die Bundeskanzlerin begleiten.

Bei einem gemeinsamen Arbeitsabendessen sollen insbesondere die Themen des Europäischen Rates vorbesprochen werden.