Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Förderprogramm Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein zentrales Handlungsfeld im Klimaschutzprogramm 2030 - und in der aktuellen Corona-Lage wichtiger denn je. Deshalb will die Bundesregierung Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV in den nächsten vier Jahren mit mehr als 250 Millionen Euro unterstützen. 

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Ein Bus und eine Straßenbahn auf einer Straße.

Ziel des neuen Förderprogramms ist es, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres ÖPNV-Angebot zu verringern.

Foto: imago images/Gottfried Czepluch

Ziel des neuen Förderprogramms ist, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres ÖPNV-Angebot zu verringern. "Nur ein gut ausgebauter, bezahlbarer und attraktiver Nahverkehr kann die Menschen überzeugen, auf Busse und Bahnen umzusteigen", so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Der aktuelle Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 und des Finanzplans bis 2024 sieht für die Umsetzung der ÖPNV-Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Mittel in Höhe von circa 254 Millionen Euro vor.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Stärkung des ÖPNV ist ein zentrales Handlungsfeld im Klimaschutzprogramm 2030. Deshalb fördert die Bundesregierung in Ergänzung weiterer Maßnahmen Modellprojekte in insbesondere folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (zum Beispiel Taktverdichtungen, Entwicklung von On-Demand-Diensten),
  • Entwicklung attraktiver Tarife (zum Beispiel 365 Euro-Jahrestickets, Job-Tickets),
  • Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (zum Beispiel Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung).

Die Modellprojekte müssen in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität eingebettet sein, welches zugleich die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme nach Beendigung der Zuwendung beinhaltet.

Wie hoch sind Fördervolumen und Förderquote?

Die Maßnahmen werden mit bis zu 30 Millionen Euro pro Antragsteller und einer Förderquote von 80 Prozent unterstützt. Diese kann durch Landesmittel auf bis zu 95 Prozent erhöht werden. Förderfähig sind alle Ausgaben beziehungsweise Kosten, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNVerbringen.

Weitergehende Informationen zum Förderprogramm stehen ab sofort auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) zur Verfügung.