Länder wollen Staatsbürger zurücknehmen

De Maizière in Nordafrika Länder wollen Staatsbürger zurücknehmen

Marokko, Algerien und Tunesien wollen ihre Staatsbürger zurücknehmen, die in Deutschland als Asylbewerber abgelehnt wurden. Das ist das Ergebnis der Gespräche von Bundesinnenminister de Maizière in den drei Maghreb-Staaten.

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Thomas de Maiziere und der marokkanische Innenminister Mohamed Hassad

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (re.) mit dem marokkanischen Innenminister Mohamed Hassad

Foto: picture-alliance/dpa/Martin Fischer

In Rabat traf Bundesinnenminister Thomas de Maizière seinen marokkanischen Amtskollegen Mohamed Hassad. Beide einigten sich auf ein Verfahren, das gewährleisten soll, dass marokkanische Staatsbürger schneller in ihr Heimatland zurückgebracht werden können. Die algerische Regierung ist ebenfalls bereit, die Algerier, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, aufzunehmen.

"Das Motiv für Marokko und Algerien besteht auch darin, dass beide ein hohes Interesse daran haben, mit Deutschland zusammenzuarbeiten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus", sagte de Maizière im ZDF (29. Februar). Weiterhin haben Algerien und Marokko begrüßt, dass Deutschland beide Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären will, so de Maizière.

Auch die tunesische Regierung hat der Bundesregierung ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit zugesagt. In einem Pilotprojekt solle zunächst eine Gruppe von 20 Tunesiern in ihr Heimatland zurückgebracht werden, sagte de Maizière nach Gesprächen mit der Regierung in Tunis.

Zusammenarbeit dringend nötig

Bereits am 19. Januar hatte de Maizière in einem Interview mit der Rheinischen Post die mangelnde Rücknahmebereitschaft in den Maghreb-Staaten kritisiert: "Die Länder müssen verstehen: Die Zusammenarbeit in Migrations- und Rückführungsfragen ist aus unserer Sicht ein zentraler Faktor des bilateralen Verhältnisses. Unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit in anderen Feldern hängt davon ab."

Algerien, Marokko und Tunesien sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Als sicher gelten Länder, von denen der Gesetzgeber annimmt, eine politische Verfolgung finde dort nicht statt. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Mehr Rückführungen als im Vorjahr

Die Zahl der Rückführungen hat sich im Vergleich zu 2014 deutlich erhöht. Waren es 2014 noch 13.851, ist die Zahl in 2015 auf 22.369 gestiegen.

Zusätzlich hat sich die Zahl freiwilliger Rückkehrer verdreifacht. In 2014 waren 13.636 Menschen mit Hilfe von Rückkehrprogrammen aus Deutschland ausgereist. 2015 waren es 37.220 freiwillige Rückkehrer.  

Diesen Trend möchte die Bundesregierung weiter ausbauen und die Kooperationsbereitschaft der Maghreb-Staaten bei der Rücknahme verstärken.

Rücknahme ist völkerrechtliche Pflicht

Mit Algerien und Marokko hat die Bundesregierung bereits Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Mit Tunesien gibt es keinen solchen Vertrag. Er kann bilateral auch nicht abgeschlossen werden, da die EU hier ein vorrangiges Verhandlungsmandat hat.

Grundsätzlich ist jeder Staat verpflichtet, seine eigenen Staatsangehörigen, auch gegen deren Willen, zurückzunehmen, wenn sie in Deutschland nicht als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Das ist eine völkerrechtliche Pflicht, die in Rückübernahmekommen schriftlich konkretisiert wird. In den Rückübernahmeabkommen werden Verfahrensfragen geklärt, wie Fristen, Kosten und Orte einer Überstellung.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums Tobias Plate hatte in der Regierungspressekonferenz am 24. Februar erläutert, dass ein Haupthindernis für Rückführungen fehlende Reisedokumente seien: "Personen, die abgeschoben werden sollen, verfügen häufig über keine Identitätspapiere. Damit sie zurückgenommen werden können, bedarf es aber in vielen dieser Länder, mit denen es bisher noch nicht so effizient verläuft, entweder Reisepässe oder Passersatzpapiere."

In einer gemeinsamen Initiative von Bundesaußen- und Bundesinnenminister sei es bereits gelungen, die sechs Westbalkanstaaten davon zu überzeugen, sogenannte Laissez-passer-Dokumente als Ersatzpapiere zu akzeptieren, so Plate.

Mit EU-Laissez-Passer wird ein durch die EU ausgestelltes Standard-Reisedokument für die Rückkehr von Ausländern ohne Reisedokumente in ihre Heimatländer bezeichnet. Man spricht auch von einem internationalen Passersatz.