Konsequenzen nach Anschlag in Berlin

Innere Sicherheit Konsequenzen nach Anschlag in Berlin

Verschärfte Wohnsitzauflagen, erleichterte Abschiebehaft und schärfere Überwachung für ausreisepflichtige Asylbewerber – darauf haben sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas geeinigt. Geplant sind eine Reihe von gesetzgeberischen Änderungen und Konsequenzen nach dem Anschlag in Berlin.

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"Es ist genug geredet worden, jetzt muss entschieden werden" hatte Bundesjustizminister Heiko Maas zu Beginn der Woche erklärt. Auf einer Pressekonferenz stellten er und Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Berlin nun ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vor. Beide Minister stimmten überein: Ein Fall Amri darf sich nicht wiederholen. Das sei die Grundlinie der Beratungen gewesen.

Im Einzelnen sind das folgende 10 Punkte:

  1. Die Einführung einer Residenzpflicht, also eine Verschärfung der bisherigen Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die über ihre Identität getäuscht haben. Dies sei zugleich ein starkes Signal des Staates, dass falsche Angaben über die Identität nicht akzeptiert werden. Konkret bedeutet das: Diejenigen, die jetzt schon entsprechende Auflagen zu erfüllen haben, werden in Zukunft auf einen bestimmten Bezirk begrenzt, was ihre Bewegungsmöglichkeiten angeht. Wenn sie dagegen verstoßen, begehen sie eine Straftat, die dann bereits Konsequenzen nach sich ziehen wird.
  2. Geplant sind erleichterte Voraussetzungen für die Abschiebehaft (bis zu 18 Monate). Dabei geht es konkret um zwei Dinge: das eine ist die Einführung eines neuen Haftgrundes für diejenigen, die eine erhebliche Gefahr der Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland darstellen oder von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Zum zweiten kann diese Haft auch dann verhängt werden, wenn sie möglicherweise länger als drei Monate dauert, weil die Herkunftsländer die erforderlichen Passersatzpapiere nicht ausstellen.
  3. Schärfere Überwachungsauflagen für ausreisepflichtige Ausländer, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Für diesen Personenkreis soll insbesondere dann, wenn die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist oder eine Terrorgefahr vorliegt, auch eine elektronische Fußfessel ermöglicht werden.
  4. Angestrebt wird eine zügige Änderung des BKA-Gesetzes, wonach die Fußfessel bereits auch für Gefährder eingesetzt werden darf. Hierbei kommt es aber auch auf die jeweiligen Polizeigesetze der Länder an. Diese Maßnahme sei, so Bundesinnenminister de Maizière, daher auch eine Anregung an die Länder. Diese müssten nun ebenfalls die notwendigen gesetzlichen Änderungen umsetzen, sonst liefe die Maßnahme ins Leere.
  5. Ein Gesetzentwurf, der die Einführung der elektronischen Fußfessel für bereits verurteilte Straftäter vorsieht, liegt schon vor. Zwar sei die Fußfessel kein Allheilmittel, aber sie erleichtere den Sicherheitsbehörden die Arbeit.
  6. Es besteht Einigkeit, dass der Ausreisegewahrsam auf 10 Tage verlängert wird.
  7. Darüber hinaus streben beide Fachminister an, die Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Sie befürworten daher eine Präventionsstrategie im Kampf gegen terroristische Bedrohungen. "Dem radikalen Islam müssen wir mit einer Präventionsoffensive den Kampf ansagen", so Bundesjustizminister Maas.
  8. Beide Minister betonten außerdem, man müsse notfalls auch über die Entwicklungshilfe nachdenken, um den Druck auf die Herkunftsländer zu erhöhen, die abgelehnte Asylbewerber nicht zurücknehmen wollten. Wenn die Verhandlungen stockten, müsse man "alle Politikfelder einbeziehen", erklärte Bundesminister de Maizière.
  9. Der Gesetzentwurf zur Fluggastdatenspeicherung soll ebenfalls zügig umgesetzt werden. Da es sich um die Übertragung einer EU-Richtlinie in nationales Recht handelt, soll dies nun schnell geschehen. Nur so könnten Gefährdungen durch diejenigen, die über den Luftverkehr nach Europa und Deutschland einreisen, möglichst klein gehalten werden.
  10. Beide Minister streben zudem eine Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb der EU-Staaten an. Hier gelte es, die bestehenden Datenlücken zu schließen und den reibungslosen Informationsaustausch der Staaten untereinander zu gewährleisten.

Wichtiges Signal für das Land

Bundesinnenminister de Maizière zeigte sich mit den vereinbarten 10 Punkten sehr zufrieden. "All das zeigt, dass der Innenminister und der Justizminister, namentlich Heiko Maas und ich, in schwierigen Zeiten imstande sind, vernünftige Ergebnisse zu erzielen, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhöhen, ohne eine unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Und das, denke ich, ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal für unser Land."

Kein Gesetzespaket, sondern mehrere Gesetzesinitiativen

Bundesminister de Maizière hob zudem hervor, dass es sich nicht um ein Gesetzespaket handele, sondern um mehrere eigenständige Gesetze. Einige davon liegen bereits seit August 2016 vor. Vorrang habe nun vor allem die sehr schnelle Änderung des Aufenthaltsgesetzes und des BKA-Gesetzes. "Wir fangen bei keinem einzigen Thema bei Null an," fügte Bundesminister Maas hinzu.