Für eine klimaneutrale Bundesverwaltung

Klimafreundliche Auftragsvergabe Für eine klimaneutrale Bundesverwaltung

Ziel der Bundesregierung ist eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030. Das Bundeskabinett hat deshalb eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) beschlossen.

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Ziel der Bundesregierung ist eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Bis zum Jahr 2030 soll die Bundesverwaltung klimaneutral sein – so das Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat deshalb eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) beschlossen.

Der Bund sieht sich in einer besonderen Vorreiterrolle bei der Bewältigung des Klimawandels. Der klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung kommt dabei eine Leitfunktion bei der Transformation hin zu nachhaltiger und klimaschonender Wirtschaft zu. Durch die Steuerung ihrer Nachfrage kann die Bundesverwaltung dazu beitragen, innovative und klimafreundliche Technologien am Markt wettbewerbsfähig zu machen.

Umfassende Vorgaben zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen

Die AVV Klima löst die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) ab und übernimmt deren Vorgaben, um auch weiterhin ein hohes Maß an Energieeffizienz bei allen Beschaffungsvorgängen des Bundes sicherzustellen. Die neue Verwaltungsvorschrift ergänzt diese Vorgaben entscheidend um ambitionierte Regelungen, die auf den Einkauf besonders klimarelevanter Produkte und Dienstleistungen abzielen.

So gibt die AVV Klima konkret vor, wie Aspekte des Klimaschutzes bereits im Rahmen der Vorbereitung des Einkaufs, aber auch im darauffolgenden Vergabeverfahren selbst, regelmäßig berücksichtigt werden müssen. Künftig wird bei Beschaffungsvorgängen für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen grundsätzlich ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde gelegt (sog. CO2-Schattenpreis). Dadurch wird die über den gesamten Lebenszyklus ausgestoßene Menge Treibhausgas schon beim Einkauf als Kostenfaktor berücksichtigt.

Zur leichteren Orientierung für die Praxis umfasst die AVV Klima eine „Negativliste“ grundsätzlich nicht zu beschaffender Leistungen. Zu diesen besonders klimarelevanten Produkten gehören zum Beispiel bestimmte Arten von Verpackungsmaterial oder auch Baumaschinen, die Abgasstufen nicht einhalten.

Die AVV Klima betrifft die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes und umfasst Beschaffungen sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU Schwellenwerte.