Aktionsplan für einen gesünderen Lebensstil

Fragen und Antworten zur Initiative IN FORM Aktionsplan für einen gesünderen Lebensstil

Fehlernährung und Bewegungsmangel sind in Deutschland weit verbreitet und oft die Ursache für Krankheiten. Um Menschen zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren, wurde 2008 die Initiative „IN FORM“ ins Leben gerufen. Nun hat das Kabinett die Weiterentwicklung der Initiative ab 2021 beschlossen.

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Jogger im Park

Viele Krankheiten lassen sich durch einen gesunden Lebensstil vermeiden.

Foto: Henning Angerer

Warum wurde 2008 IN FORM vom BMEL und dem BMG initiiert?

Der Nationale Aktionsplan „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ will das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland verbessern. Seine Schwerpunkte liegen auf der nachhaltigen Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten.

Dies soll gelingen, indem Alltagsstrukturen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil aufgebaut werden - zum Beispiel in der Familie, in Kitas, Schulen, der Arbeitswelt oder Freizeit. Gleichzeitig werden die Eigenverantwortung und Motivation der Menschen zu gesunder Ernährung sowie ausreichender Bewegung gestärkt.

Seit 2008 hat die Initiative mehr als 250 Projekte für alle Altersstufen vom Säugling bis zu den Seniorinnen und Senioren gefördert.

Welche Schwerpunkte verfolgt die Weiterentwicklung von IN FORM ab 2021?

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan 2018 evaluieren lassen. Das Ergebnis ist: Die Ziele des Aktionsplanes wurden erreicht, aber es besteht Ausbaupotential. Der nun vom Bundeskabinett beschlossene, weiterentwickelte Aktionsplan basiert auf diesen Ergebnissen.

Es werden bewährte Maßnahmen fortgeführt und neue ergänzt. Hier einige Beispiele:

  • Die Vernetzungsstellen für Schul- und Kitaverpflegung werden fortgeführt und es werden neue für die Seniorenernährung eingerichtet.
  • Die Initiatoren bringen Projekte zur Ernährungsbildung weiter voran und verbreiten Empfehlungen zur Bewegungsförderung.
  • Auf Bundesebene wird eine zentrale Ansprechstruktur für Bewegungsförderung - im Sinne eines Kompetenzzentrums - geschaffen.

Ein besonderer Fokus soll auf den „Ersten 1000 Tagen“ sowie auf „Kindern“ und „Seniorinnen und Senioren“ liegen. Damit wird eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Stärker in den Mittelpunkt von Maßnahmen rücken außerdem Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf (vulnerable Gruppen).

Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, wie Homeschooling und Homeoffice, auf das Ess- und Bewegungsverhalten werden in den Blick genommen. Da zudem Menschen mit starkem Übergewicht und/oder chronischen Vorerkrankungen stärker gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken, kommt hier der Gesundheitsförderung und -prävention eine besondere Bedeutung zu.

Zugleich wird die „Verhältnisprävention“ gestärkt – das heißt, es sollen gesunde und nachhaltige Rahmenbedingungen etwa am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Gemeinde geschaffen werden. Beispiele sind gesünderes Kantinenessen oder bewegungsfreundlichere Parkanlagen.

Welche konkreten Neuerungen gibt es?

Für den Bereich „Erste 1000 Tage“ ist zum Beispiel geplant:

  • Bis zum Sommer 2021 soll gemeinsam mit den Beteiligten eine Nationale Stillstrategie erarbeitet werden. Das Ziel ist, bestehende und neue Maßnahmen der Stillförderung dauerhaft besser zu verzahnen.
  • Die prägende Rolle von Tageseltern und von U3-Gruppen in Kitas soll in IN FORM-Projekten stärkere Berücksichtigung finden, da viele Kleinkinder bei ihren Tagesmüttern oder -vätern oder in entsprechenden Einrichtungen an bis zu fünf Tagen in der Woche Mahlzeiten einnehmen.
  • Angebote zu Bewegungsförderung für Kleinkinder und deren Familien sollen ausgebaut und von den Familien stärker in Anspruch genommen werden. Damit insbesondere junge Eltern und Familien besser erreicht werden können, wird eine Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern angestrebt.

Für den Bereich "Kita und Schule“ gibt es unter anderem folgende Neuerungen:

  • IN FORM will darauf hinwirken, dass die Vollverpflegung in Kitas, die in einigen Bundesländern angeboten wird, entsprechend den Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (kurz: DGE) zusammengestellt wird.
  • Ab 2026 ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter geplant. Da dann mehr Kinder in den Schulen zu Mittag essen werden, soll der DGE-Qualitätsstandard auch für die Schulverpflegung deutschlandweit verbindlich umgesetzt werden.
  • Als wichtige Multiplikatoren sind neben pädagogischem Personal auch Kinder- und Jugendärzte verstärkt anzusprechen.

Beispielhafte Maßnahmen zum Bereich „Seniorinnen und Senioren“

  • Die Verpflegungsqualität in Senioreneinrichtungen und von Essen auf Rädern soll durch die flächendeckende Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards verbessert werden.
  • Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, in allen Ländern Vernetzungsstellen für Seniorenernährung einzurichten, um Aktivitäten zu bündeln und Multiplikatoren zu beraten. Bisher haben neun Vernetzungsstellen bis Ende 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
  • Zur Förderung von mehr Bewegung sind quartiersbezogene Angebote für Menschen im Übergang in die nachberufliche Lebensphase in der Erprobung. Ebenfalls werden Strategien der Bewegungsförderung für Altenwohnheime und betreutes Wohnen erprobt.