Gutes Recht von Anfang an - Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2019 beschlossen

Die Bundesregierung hat heute den Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2019 beschlossen. Mit dem Bericht stellt die Bundesregierung dar, welche Be- oder Entlastungen für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung durch die Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung verursacht werden. Außerdem berichtet die Regierung darüber, was sie getan hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten.

Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

„Der Bundesregierung ist es im vergangenen Jahr erneut gelungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Allein das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz reduziert den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um über 1,1 Milliarden Euro pro Jahr.“

Im Saldo ist der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Bundes 2019 um 943 Millionen Euro p.a. gesunken. Auch die Bürgerinnen und Bürger sind im Jahr 2019 entlastet worden. Deren Aufwand reduzierte sich um 23,7 Millionen Stunden und zusätzlich um 133 Millionen Euro jährlich.

Der Bericht zeigt, dass die Bundesregierung ihren Weg erfolgreich fortführt und die 2015 beschlossene Bürokratiebremse weiterhin wirkt. Nach dem Prinzip „One in, one out“ müssen die Bundesministerien seit 2015 neu eingeführte laufende Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. Hierbei sind Belastungen und Entlastungen aus der Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht bisher ausgenommen. Die Zahlen beweisen aber, dass die Bürokratiebremse sogar dann noch wirksam wäre, wenn man diese Ausnahme abschaffen würde. Die Bundesregierung hat in der 19. Legislaturperiode den unter die Bürokratiebremse fallenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,3 Milliarden Euro verringert. Auch ohne den Ausnahmetatbestand der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben liegen die Einsparungen für die deutsche Wirtschaft immer noch bei 1,1 Milliarden Euro. Seit Einführung der Bürokratiebremse im Jahr 2015 beträgt der Abbauüberschuss mehr als 3,1 Milliarden Euro.

Staatsminister Dr. Hoppenstedt: „Es ist eine gute Nachricht, dass die EU-Kommission das „One in, one out“-Prinzip künftig auch bei ihren Gesetzesvorschlägen anwenden wird. Denn aus Sicht der Unternehmen ist es egal, welche Institution für bürokratische Belastungen verantwortlich ist. Entscheidend ist vielmehr, dass neuer Erfüllungsaufwand soweit wie möglich begrenzt und durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen wird.“

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sind überwiegend zufrieden mit der Verwaltung. Das zeigen die Ergebnisse der Befragung durch das Statistische Bundesamt im Jahr 2019. Die schon sehr hohe Zufriedenheit steigerte sich gegenüber den Vorbefragungen noch leicht. Die Bundesregierung wird die detaillierten Ergebnisse weiterhin dazu nutzen, in Expertenworkshops Defizite zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt: „Die Ergebnisse der Lebenslagenbefragung sind ermutigend. Uns ist aber klar, dass die Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger viele Regelungen, die zwar gut gemeint, in der Praxis aber nur mit großem Aufwand umzusetzen sind, als belastend empfinden. Deswegen setze ich mich dafür ein, noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Gesetzespaket mit breit wirkenden Entlastungen auf den Weg zu bringen und dabei auch die meist befristeten Vereinfachungen, die während der Corona-Pandemie beschlossen wurden, soweit wie möglich auf Dauer zu verankern.“

Darüber hinaus planen Bund und Länder ein Maßnahmenprogramm Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung, um Hindernisse für einen schlanken, bürgerorientierten Gesetzesvollzug auszuräumen. Dieses Programm soll auch dazu beitragen, den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung zu reduzieren, der 2019 um 935 Millionen Euro gestiegen ist.

Das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 wird weiterhin konsequent umgesetzt. Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat ein Konzept zur Begrenzung des Umstellungsaufwands, eine Weiterentwicklung des Evaluierungskonzepts von 2013 und ein Konzept zur Ermittlung und Darstellung des Nutzens in Regelungsvorhaben beschlossen. Ende 2018 hatte die Bundesregierung mit ihrem Arbeitsprogramm über 50 Einzelmaßnahmen für qualitativ hochwertige Rechtsetzung und Bürokratieabbau auf den Weg gebracht.


Den Jahresbericht 2019 finden Sie hier PDF, 3 MB, barrierefrei .