Besserer Schutz vor kriminellem Handel im Internet

Neuer Straftatbestand Besserer Schutz vor kriminellem Handel im Internet

Die Bundesregierung will schärfer gegen Kriminalität im Internet vorgehen. Eine Änderung des Strafgesetzbuches soll den gewünschten Erfolg bringen. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten. 

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Finger in Handschuhen tippen auf einer Computer-Tastatur.

Kriminelle Handelsplattformen im Internet sollen strafrechtlich besser erfasst werden.

Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie - um kriminelle Straftaten im Internet wie diese besser zu erfassen, sind nun neue Regelungen in Kraft getreten.

Neuer Straftatbestand für mehr Rechtssicherheit

Es finden sich im Internet neben Handelsplattformen mit rechtmäßigen Angeboten auch solche, deren Zweck ausschließlich darauf ausgerichtet ist, die Begehung bestimmter Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Neben der Aufklärung der einzelnen kriminellen Handelsaktionen ist es deshalb auch wichtig, das Betreiben einer solchen - schwere Straftaten ermöglichenden beziehungsweise fördernden - kriminellen Handelsplattform effektiv verfolgen zu können.

Mit der Einführung des neuen Straftatbestands können zukünftig auch die beschriebenen Fälle - wie Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie - angemessen erfasst werden. Wer wissentlich oder absichtlich Server-Infrastrukturen für entsprechende kriminelle Handelsplattformen bereitstellt, kann sich der Beihilfe strafbar machen.

Es sollen dabei ausschließlich Plattformen erfasst werden, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Diese sind in einem Katalog abschließend aufgeführt.

Verbesserte Ermittlungsbefugnisse zur Aufklärung solcher Straftaten

Neben der Einführung des neuen Straftatbestands sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung des Betriebs entsprechender Handelsplattformen geschaffen werden.

Dazu sollen die Qualifikationstatbestände, die gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln oder die gezielte Förderung von Verbrechen voraussetzen, in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden.